Ja.
Lassen Sie sich aber immer den Ausweis zeigen und rufen Sie, wenn Sie unsicher sind, den Messstellenbetreiber an.
Unangekündigt darf niemand bei Ihnen an der Haustür erscheinen und Zutritt verlangen.
Als Anlagenbetreiber, anschlussnutzende oder anschlussnehmende Person müssen Sie dem grundzuständigen Messstellenbetreiber oder der von ihm beauftragten Firma (mit einem Ausweis versehen) den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass die Messstelle frei zugänglich ist.
Der Messstellenbetreiber muss Sie allerdings mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich benachrichtigen. Das kann entweder durch ein an Sie persönlich adressiertes Schreiben oder auch durch einen Aushang an oder im Haus erfolgen. Es muss mindestens ein Ersatztermin angeboten werden. (§ 38 MsbG)
Es kann sein, dass der Besuch des Monteurs mit einem Beratungs- und Verkaufsgespräch verbunden werden soll. Sie können frei entscheiden, ob Sie ein solches Gespräch führen möchten. Auch hier sollten Sie sich immer einen Ausweis zeigen lassen. Allerdings müssen Sie weiteren Personen - außer dem Monteur - keinen Zugang gewähren.