Datenübertragung/-schutz

In welchem Turnus werden Messdaten vom intelligenten Messsystem übermittelt?

Die Messwerte des intelligenten Messsystems werden nicht ununterbrochen übermittelt.

Bei einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh und Vorhandensein eines intelligenten Messsystems werden Messwerte in einer Auflösung von 15 Minuten einmal täglich an den Messstellenbetreiber gesendet. Der Messstellenbetreiber ist dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (§ 52 Abs. 3 MsbG).

Ansonsten können Sie sich die Daten über eine HAN-Schnittstelle (Home Area Network) am Gerät oder ein Online-Tool jederzeit anzeigen lassen.

Wer erhält meine Messdaten?

Sie selbst können Ihre eigenen Verbrauchsdaten immer über die elektronische HAN (Home Area Network)-Schnittstelle am Gerät oder über ein Online-Portal einsehen.

Es ist gesetzlich festgelegt, welchen Beteiligten zu welchem Zweck Daten übermittelt werden dürfen. Das ist in erster Linie der Messstellenbetreiber, der die Daten z. B. an den Netzbetreiber und den Energielieferanten weiterleitet.

Auch andere Unternehmen wie

  • Bilanzkoordinatoren
  • Bilanzkreisverantwortliche
  • Direktvermarktungsunternehmer nach dem EEG

und jede Stelle, die über eine datenschutzrechtskonforme Einwilligung des Anschlussnutzers verfügt, dürfen die Daten erhalten.

Die Übermittlung Ihrer Daten darf nur erfolgen, wenn es zwingend erforderlich ist, etwa zur Vertragserfüllung oder Pflichterfüllung der berechtigen Stellen.
Es darf keine weitere Datenübermittlung stattfinden, wenn Sie dem nicht zugestimmt haben.

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