Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme
Bisher wurden digitale Stromzähler überwiegend in Neubauten und bei bestimmten Erneuerbare-Energien-Anlagen eingebaut. Durch das Messstellenbetriebsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert. Dort wird zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterschieden.
- Moderne Messeinrichtungen
- Intelligente Messsysteme
- Übersicht Stromzähler
- Allgemeine Hinweise
- Ablauf der Einführung
- Kosten und Leistungen
- Datenübertragung/-schutz
- Rechtliches
- Weitere Fragen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 20. Mai 2022 die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Feststellung der technischen Möglichkeit nach § 30 MsbG (sog. Markterklärung zum Rollout von intelligenten Messsystemen) mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.
Daneben hat das BSI eine Allgemeinverfügung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, mit der es festgestellt hat, dass Nutzung und Einbau der am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht mit erheblichen Gefahren verbunden sind. Der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme im Sinne des Gesetzes durch die Messstellenbetreiber ist damit weiterhin möglich. Eine Einbaupflicht besteht jedoch nicht mehr.
Am 2. Juni 2022 hat die Hausheld AG gegen die Rücknahme der Markterklärung beim BSI Widerspruch eingelegt.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen können einige Informationen in den nachfolgenden FAQ zum Rollout intelligenter Messsysteme überholt sein. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit die Auswirkungen auf die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Vorgaben des MsbG. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Die Informationen zum Einbau moderner Messeinrichtungen auf dieser Website sind nicht von den zuvor genannten Allgemeinverfügungen sowie den aktuellen Ereignissen betroffen.
Bis zum Jahr 2032 sollen alle Verbraucher mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. (§ 29 Abs. 3 S.1 MsbG)
Wenn Ihr Messstellenbetreiber plant, bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung einzubauen, muss er Sie drei Monate vorher informieren. Gleichzeitig muss er Sie auf die freie Wahl des Messstellenbetreibers hinweisen.
Für moderne Messeinrichtungen gibt es eine gesetzliche Preisobergrenze. Einbau und Betrieb dürfen maximal 20 Euro im Jahr kosten.
Moderne Messeinrichtungen (pdf / 729 KB)
Messstellenbetreiber dürfen den Einbau von intelligenter Messsysteme (iMSys) vornehmen.
Informationen dazu finden Sie im Flyer Intelligentes Messsystem (pdf / 158 KB) .
Übersicht Stromzähler
Allgemeine Hinweise
Welchen Nutzen habe ich als Verbraucherin bzw. Verbraucher von einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem?
Wozu dienen intelligente Messsysteme?
Wie wird der durchschnittliche Jahresstromverbrauch ermittelt?
Warum ist das auch für mich als Mieterin bzw. Mieter interessant?
Wie kann ich meinen Messstellenbetreiber wechseln?
Was tun bei Problemen?
Ablauf der Einführung
Bei wem werden intelligente Messsysteme eingebaut?
Von wem werde ich mit welcher Vorlaufzeit über den geplanten Einbau informiert?
Wer baut die Messeinrichtung ein?
Ich habe schon eine kommunizierende Messeinrichtung. Muss diese ausgetauscht werden?
Was bedeutet, dass intelligente Messsysteme auch spartenübergreifend einsetzbar sind?
Müssen neben Stromzählern noch weitere Zähler ausgetauscht werden?
Sind Gas-Zähler auch betroffen?
Kann ich freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen?
Kosten und Leistungen
Wie hoch sind die Kosten?
Erhalte ich eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber?
Welche Leistungen sind durch die Preisobergrenze abgedeckt?
Für welche Leistungen darf der grundzuständige Messstellenbetreiber zusätzlich Geld verlangen?
Warum wird der Einbau der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme nicht über die Netzentgelte finanziert?
Wird eigenerzeugter Strom bei der Berechnung des Jahresverbrauchs berücksichtigt?
Muss ich den Strom bezahlen, den das intelligente Messsystem für seinen Betrieb verbraucht?
Wer trägt die Kosten für einen Zählerschrankumbau?
Datenübertragung/-schutz
In welchem Turnus werden Messdaten vom intelligenten Messsystem übermittelt?
Wer erhält meine Messdaten?
Was ist mit dem Datenschutz und der Datensicherheit?
Rechtliches
Kann ich den Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems ablehnen?
Muss ich dem grundzuständigen Messstellenbetreiber Zugang gewähren?
Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus?
Was passiert, wenn ich den Messstellenbetriebsvertrag nicht unterschreibe?
Was bedeutet das Auswahlrecht des Vermietenden ab 2021 für mich als Mietender?
Dürfen intelligente Messsysteme weitergenutzt oder neu eingebaut werden, auch wenn die Feststellung der technischen Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sich nachträglich als rechtswidrig oder nichtig erweist?
Weitere Fragen
Welche Kosten entstehen, wenn ich mehrere intelligente Messsysteme in einem Haushalt benötige (z. B. bei zusätzlicher Wärmepumpe)?
Gibt es im Gesetz auch Vorgaben für Smart Home-Anwendungen?
Messung von sehr geringem Strombezug (Zähler bei PV-Anlagen)
Was muss ich beim Anschluss meines Elektrofahrzeugs beachten?
Kontakt
Verbraucherservice Energie
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