Ablauf der Gasumstellung

Wann wird in meinem Wohnort umgestellt?

Wann genau Ihre Gemeinde oder Stadtteil umgestellt wird, teilt Ihnen der örtliche Gasnetzbetreiber rechtzeitig mit.

Bitte beachten Sie: Meistens wird nicht die ganze Gemeinde/Stadt auf einmal umgestellt. Dies ist abhängig von der Netzstruktur und der Gemeindegröße.

Die Umstellung auf H-Gas dauert insgesamt bis 2030. Für Ihre Orientierung haben wir zunächst die in den kommenden Jahren anstehenden Umstellungsgebiete farblich hervorgehoben.

Wie läuft die Umstellung im Allgemeinen ab?

Der zuständige Fernleitungsnetzbetreiber informiert Ihren lokalen Netzbetreiber mit ca. drei Jahren Vorlauf über die anstehende Umstellung. Der Umstellungszeitplan ist im Netzentwicklungsplan Gas festgelegt.

Die Betreiber der Gasversorgungsnetze vor Ort müssen den jeweiligen technischen Umstellungstermin in ihrem Gebiet zwei Jahre vor dem Start auf ihrer Internetseite veröffentlichen und die betroffenen Anschlussnehmer entsprechend schriftlich informieren. Darin muss ein Hinweis auf den Kostenerstattungsanspruch von 100 Euro für ein Neugerät, das den Bedingungen von § 19a Abs. 3 entspricht, enthalten sein.

Zeitlicher Ablauf der Umstellung

  1. Bestandsaufnahme aller angeschlossenen Gasgeräte

    Die Bestandsaufnahme erfolgt in der Regel ein Jahr vor Beginn der tatsächlichen Gas-Umstellung. Der Netzbetreiber nimmt für diesen Termin frühzeitig mit Ihnen Kontakt auf.

    Für die Bestandsaufnahme kommen Mitarbeiter des Netzbetreibers oder eines beauftragten Dienstleisters zu Ihnen nach Hause. Sie registrieren alle in Ihrem Haushalt angeschlossenen Gasgeräte. Die Erfassung dauert normalerweise nur wenige Minuten.

    Im Einzelfall kann es sein, dass noch einmal ein vom Netzbetreiber beauftragtes Unternehmen zu Ihnen nach Hause kommt, um die Bestandsaufnahme zu überprüfen. Dies soll  Fehler bei der Bestandsaufnahme vermeiden.

  2. Technische Anpassung der Geräte

    In der Regel findet etwa 1 Jahr nach der Bestandsaufnahme die Anpassung aller Gasgeräte statt.

    Um die Gasgeräte anzupassen, schickt der Netzbetreiber spezialisierte Monteure, die ggf. die entsprechenden Austauschteile für Ihre Gasgeräte mitbringen und einbauen. Die Montage ist normalerweise nicht zeitaufwendig und inzwischen geübte Praxis.

    Die Anpassung erfolgt für alle Gasgeräte eines bestimmten Bezirkes in einem engen Zeitfenster, weshalb die Einhaltung des Termins sehr wichtig ist.

  3. Stichprobenartige Qualitätskontrolle
    Um die Qualität der Arbeit der Monteure zu kontrollieren, werden stichprobenartig mindestens 10 Prozent der Gasgeräte ausgewählt. Wenn Ihr Haushalt betroffen ist, wird der Netzbetreiber Ihnen einen weiteren Termin mitteilen.

Was wird in meinem Haushalt gemacht?

Die Anpassung erfolgt in drei Schritten:

  1. Erfassung
    Der Gasgerätebestand in Ihrem Haushalt wird von Fachleuten vor Ort aufgenommen.
    Das sind beispielsweise Gasthermen und Heizkessel, gasbetriebene Herde und Kocher, Gasbrenner, Gasöfen, Gaskamine und alle anderen Geräte, die mit Gas betrieben werden.
    Zur Erfassung Ihrer Gasgeräte vereinbart Ihr Netzbetreiber einen Termin mit Ihnen und schickt meistens eine beauftragte Fachfirma.
  2. Anpassung/Umrüstung
    Ungefähr 1 Jahr nach der Erfassung findet die konkrete Anpassungsmaßnahme statt. Dafür gibt es einen weiteren Termin zur Geräteumrüstung, der mit Ihnen vereinbart wird.
  3. Stichprobenartig wird bei 10 Prozent der Geräte eine Qualitätsüberprüfung vorgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die angepassten Geräte problemlos mit H-Gas betrieben werden können.

Bitte beachten Sie:
Gasgeräte, die nicht an die neue Gasbeschaffenheit angepasst sind, sollten nach der Umstellung auf H-Gas nicht weiter genutzt werden.

Wie läuft die Geräteanpassung technisch ab?

Das Gerät wird:

  • Abgeschaltet und die Gaszufuhr geschlossen.
  • Geöffnet und nach einer eventuell notwendigen Abkühlzeit angepasst. Ggf. werden die entsprechenden Gasdüsen gewechselt. Diese Gasdüsen befinden sich je nach Gerätetyp in der Gaszuleitung oder, als sogenannte Injektordüsen, vor dem Brenner oder direkt im Verbrennungsraum. Bei manchen Geräten sind zusätzliche Einstellungen in der Geräteregelung vorzunehmen, bei anderen an den Reglern der Gaszufuhr.
  • Geschlossen.
  • An allen vorher geöffneten gasführenden Teilen auf Dichtheit überprüft.
  • Wieder in Betrieb genommen und die Abgase gemessen.
  • Als angepasst gekennzeichnet.

Aufgaben des Monteurs:

  • Ermittelt die Geräte-Identität (Name, Herstellerfirma, Herstellungsjahr).
  • Stellt fest, ob er die für dieses Gerät notwendigen Ersatzteile, die Anpassungsanweisung und die Werkzeuge dabei hat.
  • Prüft, ob das Gerät in einem ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustand ist und die baulichen Gegebenheiten den technischen Vorschriften entsprechen.
  • Führt die Anpassung durch.
  • Prüft und dokumentiert die Dichtheit.
  • Nimmt das Gerät wieder in Betrieb.
  • Prüft durch eine Abgasmessung die korrekte Einstellung.
  • Dokumentiert die Abgasmessung.
  • Kennzeichnet das Gerät als angepasst.

Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.

Der Zeitpunkt der Anpassung hängt ebenfalls vom Gerätetyp ab und geht aus den Anpassungsanweisungen der Hersteller hervor.

Grundsätzlich können viele Geräte vor dem Schaltzeitpunkt – also dem Zeitpunkt, ab dem erstmals H-Gas in das Versorgungsnetz eingespeist wird – angepasst werden. Andere müssen sehr zeitnah zum Schaltzeitpunkt (direkt davor oder danach) angepasst werden. Gerade bei diesen Geräten sollten Sie daher die mit Ihnen vereinbarten Termine unbedingt einhalten.

Nur wenige, sogenannte gasadaptive Gasverbrauchsgeräte, können sowohl mit L-Gas als auch H-Gas betrieben werden. Bei diesen Geräten muss keine Anpassung vorgenommen werden. Allerdings sollte trotzdem eine Nachmessung nach dem Schalttermin erfolgen.

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