Welche Geräte sind betroffen?

Welche Gasgeräte sind betroffen?

Umgestellt werden müssen alle Geräte, die direkt an eine Gasleitung angeschlossen sind.

Das kann also der Gasherd in Ihrer privaten Küche oder auch eine gasbetriebene Industrieanlage sein.

In Ihrem Haushalt können zum Beispiel betroffen sein:

  • Gasthermen
  • Gasherde
  • Brennwert- oder andere Heizkessel
  • Gasöfen oder -kamine
Tipp
Bewahren Sie Austauschdüsen Ihrer Gasgeräte gut auf! Bei einem Neueinbau werden oft bereits Austauschdüsen mitgeliefert, die Sie für die Gasumstellung brauchen könnten.

Was passiert, wenn mein Gasgerät nicht umgerüstet werden kann?

Sollte Ihr Gasgerät nicht mehr anpassungsfähig sein, wird Ihnen dies nach der Geräteerhebung vom Netzbetreiber mitgeteilt.

Für Mieter gilt: Ihr Vermieter als Anlagenbetreiber muss den Austausch des Geräts veranlassen.

Eigentümer

Für Wohnungs- oder Hauseigentümer bzw. Eigentümer des betroffenen Geräts gilt: Sie müssen sich um den Austausch des Gasgeräts selbst kümmern. Das bedeutet, Sie müssen den Gerätetausch bei einem Installateur Ihrer Wahl beauftragen.

Sie können einen Zuschuss von 100 Euro für bestimmte Neu-Geräte von Ihrem Netzbetreiber erhalten. Antragsformulare dazu finden Sie entweder auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers oder Sie fordern eines beim Netzbetreiber an.

Darüber hinaus können Sie rückwirkend zum 1. Januar 2017 einen zusätzlichen Anspruch auf Erstattung beim Geräteaustausch geltend machen (siehe dazu Gasverbrauchsgerätekostenerstattungsverordnung). Auch diese Erstattung müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber schriftlich beantragen. Formulare dafür bekommen Sie bei Ihrem Netzbetreiber.

Es kommt darauf an, dass Sie

Gerät (lt. Typenschild)Erstattungsbetrag
jünger als 10 Jahre500 Euro
10 - 20 Jahre250 Euro
20 - 25 Jahre100 Euro
über 25 Jahrekeine Erstattung möglich

* Wortlaut in der Verordnung: "nur Gasgeräte zum primären Zweck der zentralen oder dezentralen Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung."

ACHTUNG: Nicht angepasste Gasgeräte können nach der Umstellung auf H-Gas beschädigt werden. Für eine Beschädigung eines solchen Gasgerätes durch den Betrieb mit H-Gas müssten Sie ggf. selbst aufkommen, wenn die Beschädigung nicht auf den Anpassungsprozess zurückzuführen ist.

Kann sich mein modernes Gasgerät nicht selbst anpassen?

Es gibt wenige Geräte, die sowohl L-Gas als auch H-Gas verbrennen können.

Ob sich solch ein Gerät in Ihrem Haushalt befindet, wird bei der Geräteerfassung festgestellt und Sie werden dann vom Netzbetreiber über den weiteren Ablauf informiert.

Kann der Anpassungs-Monteur gleichzeitig eine Wartung meines Geräts vornehmen?

Nein, das ist in der Regel nicht möglich.

Das spezialisierte Anpassungsunternehmen und die Qualitätsprüfer sind für solche zusätzlichen Arbeiten nicht zuständig. Für die Wartung Ihres Gasgeräts müssen Sie selbst einen Installateur beauftragen.

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