Umrüstung der Gasgeräte
Für die Umrüstung der Gasgeräte darf Ihnen der Netzbetreiber und die von ihm beauftragte Firma keine Rechnung stellen.
Die anfallenden Kosten für die Erfassung und Umrüstung der Geräte trägt zunächst der Netzbetreiber. Es dürfen Ihnen also keine Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden und Sie müssen keine Austauschteile - wie zum Beispiel Brennerdüsen - bezahlen.
Gaskosten
H-Gas kostet zwar mehr als L-Gas, aber für denselben Heizeffekt benötigen Sie weniger H-Gas. Das liegt daran, dass H-Gas einen höheren Energiegehalt als L-Gas hat.
Als Gas-Kunde bezahlen Sie nicht das Volumen des Erdgases, das Sie verbrauchen, sondern die darin enthaltene Energiemenge.
Umlage
Mit dieser Umlage wird die bundesweite Wälzung der Kosten geregelt, die bei den Netzbetreibern für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas anfallen. Sie wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt.
Der Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben und zwar an den Ausspeisepunkten zu
direkt angeschlossenen Letztverbrauchern,
nachgelagerten Netzbetreibern,
Speichern und
an Ausspeisestellen an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten.
Höhe der Marktraumumstellungsumlage 2025:
0,6713 Euro/
kWh /
h /
a)