Kosten

Welche Kosten entstehen?

Umrüstung der Gasgeräte

Für die Umrüstung der Gasgeräte darf Ihnen der Netzbetreiber und die von ihm beauftragte Firma keine Rechnung stellen.

Die anfallenden Kosten für die Erfassung und Umrüstung der Geräte trägt zunächst der Netzbetreiber. Es dürfen Ihnen also keine Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden und Sie müssen keine Austauschteile - wie zum Beispiel Brennerdüsen - bezahlen.

Gaskosten

H-Gas kostet zwar mehr als L-Gas, aber für denselben Heizeffekt benötigen Sie weniger H-Gas. Das liegt daran, dass H-Gas einen höheren Energiegehalt als L-Gas hat.

Als Gas-Kunde bezahlen Sie nicht das Volumen des Erdgases, das Sie verbrauchen, sondern die darin enthaltene Energiemenge.

Umlage

Mit dieser Umlage wird die bundesweite Wälzung der Kosten geregelt, die bei den Netzbetreibern für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas anfallen. Sie wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt.

Der Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben und zwar an den Ausspeisepunkten zu

  • direkt angeschlossenen Letztverbrauchern,
  • nachgelagerten Netzbetreibern,
  • Speichern und
  • an Ausspeisestellen an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten.
Höhe der Marktraumumstellungsumlage 2025:
0,6713 Euro/ kWh / h / a)

Kostet H-Gas mehr als L-Gas?

H-Gas kostet zwar mehr als L-Gas, aber für denselben Heizeffekt benötigen Sie weniger H-Gas. Das liegt daran, dass H-Gas einen höheren Energiegehalt als L-Gas hat.

Als Gas-Kunde bezahlen Sie nicht das Volumen des Erdgases, das Sie verbrauchen, sondern die darin enthaltene Energiemenge.

Wie wird in der Umstellungsphase abgelesen und abgerechnet?

Direkt nach der Umstellung des Netzgebiets auf H-Gas muss eine Zwischenablesung Ihres Zählerstands durchgeführt werden.

Bekomme ich eine Erstattung, wenn ich mein Gasgerät austauschen lasse?

Wenn Sie als Eigentümer einer Kundenanlage oder eines Verbrauchsgeräts wegen der anstehenden Gasumstellung in Ihrem Netzgebiet ein Neugerät installieren, das im Rahmen der Umstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie gegenüber dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage oder das Verbrauchsgerät angeschlossen ist, einen Kostenerstattungsanspruch.

Der Erstattungsanspruch beträgt 100 Euro für jedes Neugerät. Dies gilt für alle mit Gas betriebenen Verbrauchsgeräte (Heizung, Boiler, Herde usw.)

Bedingungen sind:

  • Die Installation des Neugeräts erfolgt
    NACH der Veröffentlichung des technischen Umstellungstermins durch den Netzbetreiber und
    VOR der Anpassung des vorhandenen Verbrauchsgeräts auf die neue Gasqualität im jeweiligen Netzgebiet.
  • Der Eigentümer muss gegenüber dem Netzbetreiber die ordnungsgemäße Verwendung des Altgeräts und die Anschaffung des Neugeräts nachweisen.

Gasversorgungsnetzbetreiber müssen den jeweiligen technischen Umstellungstermin zwei Jahre vorher auf ihrer Internetseite veröffentlichen und die betroffenen Anschlussnehmer entsprechend schriftlich informieren. Dies beinhaltet auch den Hinweis auf den Kostenerstattungsanspruch für Neugeräte.

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