Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien voranzutreiben.
Die planungsverantwortliche Stelle ist durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) dazu verpflichtet, in den nächsten Jahren – spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2028 – die kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Darauf aufbauend können dann u.a. sogenannte Fernwärme- und Wasserstoffnetzausbaugebiete identifiziert und ausgewiesen werden.
Inwiefern geplant wird, ob sich an der Art der Wärmeversorgung in Ihrem Heimatort zukünftig etwas ändern wird, weil dort beispielsweise ein Nah- oder Fernwärmenetz errichtet werden soll, können Sie der kommunalen Wärmeplanung entnehmen.
Zumeist werden die Bundesländer sich wohl dafür entscheiden, dass die planungsverantwortliche Stelle die jeweilige Kommune wird. Wie weit die Kommune, in der Sie leben, mit der kommunalen Wärmeplanung ist, können Sie bei der Kommune direkt erfragen.
Die Bundesnetzagentur ist für diese Pläne nicht zuständig.
Weiterführende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums: Kommunale Wärmeplanung