Netzanschluss
Damit die Energie bei Ihnen zu Hause ankommt, benötigen Sie einen Netzanschluss. Der Netzanschluss verbindet das öffentliche Netz mit Ihrer Kundenanlage. Beim Anschluss Ihrer Anlage gibt es einiges zu berücksichtigen. Dasselbe gilt bei der Stilllegung von Gasanlagen.
Welche Kosten entstehen für den Netzanschluss?
Welche Angaben muss der Netzanschlussvertrag enthalten?
Meine Strom-/Gasversorgung soll gesperrt werden oder ist bereits gesperrt worden
Details zum Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen finden Sie hier.
Stilllegung eines Gasanschlusses
Erneuerbare Energien sind auf dem Vormarsch. Der Erdgasverbrauch soll dafür in den kommenden Jahren reduziert werden. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schließen sich diesem Ziel an und wechseln den Energieträger. Was passiert allerdings mit Ihrem bisherigen Erdgasanschluss? Wir haben relevante Antworten für Sie zusammengefasst.
Ich benötige meinen Gasanschluss nicht mehr. Was muss ich tun?
Was ist der Unterschied zwischen einem inaktiven Anschluss, einer Stilllegung und einem Rückbau eines Gasanschlusses?
Was muss ich bei einem Energieträgerwechsel von Erdgas auf Strom beachten?
Ich beziehe (derzeit) kein Gas mehr. Mein Netzbetreiber erhebt trotzdem Kosten. Ist dies rechtens?
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr
Fax: 030 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Online: Kontaktformular des Verbraucherservice
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Telefonberatung des BMWK zu Energiepreisbremsen: 0800-78 88 900