Neue Verbraucherrechte
Informieren Sie sich hier über die aktuellsten Änderungen und Neuregelungen
in Gesetzen sowie Verordnungen, die Ihre Rechte als Verbraucherin und Ver-
braucher stärken.
- Vereinfachte Kündigung im Internet
- Laufzeit und Kündigungsfrist bei Energielieferverträgen
- Änderungen und Ergänzungen der Strom- und Gasgrundversorgung
- Mehr Verbraucherrechte in der Energiewelt von morgen
Vereinfachte Kündigung im Internet
Ab dem 1. Juli 2022 müssen Lieferanten auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton installieren:
- Verträge, die elektronisch abgeschlossen werden können, müssen über den Button kündbar sein
- Zugang der Kündigungserklärung ist sichergestellt
Laufzeit und Kündigungsfrist bei Energielieferverträgen
Bei Abschluss eines neuen Energieliefervertrages ab dem 1. März 2022 gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Die Erstlaufzeit darf weiterhin zwei Jahre betragen
- Eine stillschweigende Verlängerung von einem Jahr ohne die Möglichkeit zwischenzeitlich zu kündigen, ist nicht mehr zulässig
Die Kündigungsfrist darf nach Ablauf der Erstlaufzeit maximal einen Monat betragen
Änderungen und Ergänzungen der Strom- und Gasgrundversorgung
Dezember 2021
Ab sofort gelten strengere Bedingungen für Sperrungen in der Grundversorgung:
- Sperrungen sind erst ab einem Zahlungsverzug von zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 Euro möglich
- Grundversorger müssen eine Vereinbarung anbieten, um eine Sperrung abzuwenden. Diese enthält ein Ratenzahlungsangebot und eine Weiterversorgung auf Vorauskasse.
Mehr Verbraucherrechte in der Energiewelt von morgen
Juli 2021
Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/944 in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erweitern und verbessern sich die Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf Stromrechnungen, Verbrauchsermittlung und bei Verträgen und Tarifen.
Die Novelle des EnWG bringt mehr Transparenz und einen stärkeren Verbraucherschutz. Das Wichtigste in Kürze:
Vertragsabschluss
Erweiterung der verpflichtenden Vertragsangaben
Vertragszusammenfassung
Dynamische Stromtarife
Einheitliche Regelungen zur Verbrauchsermittlung
Verpflichtende Angaben auf der Rechnung erweitert
Guthabenauszahlung
Einheitliche Regelung beim Umzug
Verpflichtende Kündigungsbestätigung
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefon: 030 22480 - 500
Mo-Do: 9:00 - 15:00 Uhr
Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Fax: 030 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Online: Kontaktformular des Verbraucherservice
Hinweis:
Uns erreichen derzeit viele Anfragen. Daher kann es zu längeren Warte- bzw. Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.