Bei Stromspeichern handelt es sich hinsichtlich der Strombezugsrichtung ebenfalls um steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Denn auch Stromspeicher zeichnen sich je nach Anschlussart (ein- oder dreiphasig) durch eine mittlere bis hohe potentielle Bezugsleistung aus.
Unter anderem aufgrund dynamischer Stromtarife werden Stromspeicher attraktiv. Größere Energiemengen können so unter Umständen zu günstigen Konditionen bezogen werden. Günstig angebotener Strom zu einer bestimmten Uhrzeit könnte dazu führen, dass Betreiber von Stromspeichern gleichzeitig ihre Speicher füllen. Das wiederum könnte zu einer Überlastung lokaler Netzbereiche führen.
Ob ein Stromspeicher nun von der Festlegung nach § 14a EnWG betroffen ist, hängt von seiner technischen Auslegung ab. Wenn der Ladevorgang eines Speichers sich auf den netzwirksamen Leistungsbezug, d. h. auf die Leistung, die aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, auswirken kann, unterfällt er der Teilnahmeverpflichtung. Das gilt auch dann, wenn der Stromspeicher softwareseitig gegenwärtig auf die reine Einspeicherung etwa von PV-Energie programmiert ist.
Hintergrund
Eine derartige Nutzungsform könnte durch geänderte Betriebseinstellungen kurzfristig auf die Beladung aus dem Netz umgestellt werden, ohne dass dies nachvollzogen werden könnte.
Netzorientierte Steuerung von Stromspeichern
Wird im konkreten Gefährdungsfall netzorientiert gesteuert, sind Sie nicht gezwungen, den Strom aus Ihrem Stromspeicher in das öffentliche Netz einzuspeisen, da die Regelungen der Festlegung zu § 14a EnWG nur den Leistungsbezug und nicht die Einspeisung betreffen.
Grundsätzlich gilt: Sie können sich zwischen Direktansteuerung und Steuerung mittels Energie-Management-System (EMS) entscheiden.
Wählen Sie die Steuerung mittels EMS, dann wird im Fall der netzorientierten Steuerung durch den Netzbetreiber eine gesamthafte Leistungsobergrenze übermittelt, die für die Summe aller an das EMS angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gilt. Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung erhält dann von dem EMS einen Sollwert für den maximalen netzwirksamen Leistungsbezug. Diese Variante ist insbesondere für die Kombination mit Eigenerzeugung und/oder Stromspeicher geeignet.
Sie können über das EMS selbst entscheiden, wann und in welcher Reihenfolge die verfügbare Bezugsleistung auf Ihre einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen aufgeteilt wird. Sie haben die Möglichkeit, auch zeitgleiche Eigenerzeugung oder Ausspeicherung aus Stromspeichern in den vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu nutzen.
Dadurch kann die einzelne steuerbare Verbrauchseinrichtung im Falle einer Leistungsreduzierung innerhalb der Kundenanlage eine höhere Leistung beziehen. Energie, die zeitgleich in der Kundenanlage hinter diesem Netzanschluss erzeugt bzw. aus Ihrem Stromspeicher zur Verfügung gestellt wird, kann so stets vorrangig und unbeeinflusst durch evtl. netzorientierte Steuerungsmaßnahmen eingesetzt werden.