Umstellung von L- auf H-Gas
Die sogenannte Marktraumumstellung (MRU) wird bis 2030 nach und nach in Netzgebieten im Nordwesten und Westen Deutschlands umgesetzt. Umstellung bedeutet, dass das transportierte Erdgas in einem Netzgebiet (Marktraum) von Erdgas der Gruppe L durch Erdgas der Gruppe H ersetzt wird.
- L-Gas
- Aktuelle Lage
- Betroffene Gebiete
- Ablauf Gasumstellung
- Geräteumstellung
- Kosten
- Rechte des Netzbetreibers
- Weitere Informationen
Low calorific gas (L-Gas) und High calorific gas (H-Gas) sind die zwei vorhandenen Erdgasarten in Deutschland. Die Gasart und damit der Brennwert unterscheiden sich je nach Herkunft des Gases. Wegen des unterschiedlichen Brennwerts müssen die beiden Gasarten in getrennten Gasnetzen transportiert werden.
Durch die Umstellung ändert sich in dem Netzgebiet die Gasbeschaffenheit. Das Netz und die Verbrauchsgeräte in allen betroffenen Haushalten und im Gewerbe- und Industriesektor müssen umgestellt oder angepasst werden. Betroffen sind alle angeschlossenen Kundinnen und Kunden in den L-Gas-Gebieten.
Ungefähr ein Viertel der deutschen Haushaltskundinnen und -kunden wird mit L-Gas versorgt. Der örtliche Netzbetreiber informiert sie vorab über die Umstellung.
Umstellung von L- auf H-Gas (pdf / 2 MB)
In diesem Flyer finden alle Betroffenen die relevantesten Informationen zur Umstellung von L- auf H-Gas auf einen Blick.
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L-Gas
Das L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Das niederländische L-Gas wird über Transportnetze nach Deutschland importiert. Die Förderung aus den deutschen und niederländischen Quellen nimmt allerdings ab.
Nach aktuellem Stand soll ab dem 1. Oktober 2029 kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen.
Wegen des Rückgangs der heimischen L-Gas-Produktion und des L-Gas-Importes aus den Niederlanden müssen in den Netzgebieten, in denen zur Zeit L-Gas verbraucht wird, die Netze umgestellt und alle angeschlossenen Gasverbrauchsgeräte schrittweise und möglichst frühzeitig an die Versorgung mit hochkalorischem H-Gas angepasst werden. Die Größenordnung der Gasgeräte, die pro Jahr umgestellt werden müssen, zeigt die folgende Grafik.
Aktuelle Lage
Stand: November 2022
Die Marktraumumstellung wird trotz der geopolitischen Lage fortgeführt. Hintergrund: Die L-Gas-Quellen in Deutschland und den Niederlanden gehen zur Neige. Schon jetzt ist der Hauptanteil des in Deutschland genutzten L-Gases aufwendig konvertiertes H-Gas.
Neben Russland gibt es auch weitere potentielle Lieferanten für H-Gas wie beispielsweise die USA und Norwegen. Der Lieferstopp Russlands kann also kompensiert werden. Die Versorgungssicherheit ist bei Nutzung von H-Gas wesentlich höher als mit L-Gas.
Mehr Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung
Betroffene Gebiete
Betroffene Gebiete liegen hauptsächlich im Nordwesten Deutschlands
Wann wird in meinem Wohnort umgestellt?
Wer organisiert und wickelt die Gas-Umstellung ab?
Ablauf Gasumstellung
Wann wird in meinem Wohnort umgestellt?
Links zu den Websites der Netzbetreiber
Wie läuft die Umstellung im Allgemeinen ab?
Was wird in meinem Haushalt gemacht?
Wie läuft die Geräteanpassung technisch ab?
Geräteumstellung
Betroffene Gasgeräte
Was passiert, wenn mein Gasgerät nicht umgerüstet werden kann?
Kann sich mein modernes Gasgerät nicht selbst anpassen?
Kann der Anpassungs-Monteur gleichzeitig eine Wartung meines Geräts vornehmen?
Tipp: Bewahren Sie Austauschdüsen Ihrer Gasgeräte gut auf!
Kosten
Welche Kosten entstehen?
Kostet H-Gas mehr als L-Gas?
Wie wird in der Umstellungsphase abgelesen und abgerechnet?
Marktraumumstellungsumlage
Mit dieser Umlage wird die bundesweite Wälzung der Kosten geregelt, die bei den Netzbetreibern für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas anfallen. Sie wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt.
Der Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben und zwar an den Ausspeisepunkten zu
- direkt angeschlossenen Letztverbrauchern
- nachgelagerten Netzbetreibern
- Speichern
- an Ausspeisestellen an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten
Jahr | Höhe der Marktraumumstellungsumlage (Euro/ kWh / h / a) |
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2021 | 0,7291 |
2020 | 0,5790 |
2019 | 0,31808 |
2018 | 0,2587 |
Bekomme ich eine Erstattung, wenn ich mein Gasgerät austauschen lasse?
Rechte des Netzbetreibers
Muss ich die beauftragten Monteure in meine Wohnung/mein Haus lassen?
Darf der Netzbetreiber meinen Gasanschluss sperren?
In welchem Gesetz ist die Gasumstellung geregelt?
Weitere Informationen
Gibt es eine Versorgungsunterbrechung?
Was muss ich tun, wenn mein Auto mit Erdgas betrieben wird?
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr
Fax: 030 22480 - 323
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