Dynamische Stromtarife
Bei einem dynamischen Vertrag erfolgt die Strombelieferung durch einen Energielieferanten, wobei sich der Arbeitspreis pro kWh an dem Börsenpreis orientiert und sich damit mehrmals täglich ändern kann.
Der Strompreis an der Börse schwankt im Tagesverlauf. Die Schwankungen hängen davon ab, wie viel Strom in das Netz eingespeist wird und wie viel Strom entnommen wird. Einen Überblick über die Preisentwicklung in der letzten Woche findet sich hier.
Wollen Sie einen dynamischen Stromtarif abschließen, dann benötigen Sie ein intelligentes Messsystem. Informationen zum Einbau erhalten Sie beim Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) oder beim Lieferanten. Stromlieferanten müssen bei dynamischen Stromtarifen umfassend über die Kosten sowie die Vor- und Nachteile des Vertrags aufklären.
Weitere Informationen wie etwa zum Vertragsabschluss und zur Laufzeit, die für alle wettbewerblichen Stromverträge gelten, sind hier hinterlegt. Die gesetzlichen Grundlagen sind: §§ 3 Nr. 31d, 41a EnWG.
Muss ein Stromlieferant mit jedem Interessenten einen dynamischen Stromtarif abschließen?
Bei welchen Lieferanten kann ich dynamische Stromtarife abschließen?
Was bedeutet es, wenn der Arbeitspreis an den Börsenstrompreis gekoppelt ist und wie wirken sich Schwankungen des Börsenpreises aus?
Ab welchem Jahresstromverbrauch kann sich ein dynamischer Stromtarif lohnen?
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, um bei einem Lieferanten in einen dynamischen Stromtarif zu wechseln?
Welche Besonderheiten sind bei dynamischen Stromtarifen zu erwarten?
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Telefon: 0228 14 15 16
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