Dy­na­mi­sche Strom­ta­ri­fe

Bei einem dynamischen Vertrag erfolgt die Strombelieferung durch einen Energielieferanten, wobei sich der Arbeitspreis pro kWh an dem Börsenpreis orientiert und sich damit mehrmals täglich ändern kann.

Der Strompreis an der Börse schwankt im Tagesverlauf. Die Schwankungen hängen davon ab, wie viel Strom in das Netz eingespeist wird und wie viel Strom entnommen wird. Einen Überblick über die Preisentwicklung in der letzten Woche findet sich hier.

Wollen Sie einen dynamischen Stromtarif abschließen, dann benötigen Sie ein intelligentes Messsystem. Informationen zum Einbau erhalten Sie beim Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) oder beim Lieferanten. Stromlieferanten müssen bei dynamischen Stromtarifen umfassend über die Kosten sowie die Vor- und Nachteile des Vertrags aufklären.

Weitere Informationen wie etwa zum Vertragsabschluss und zur Laufzeit, die für alle wettbewerblichen Stromverträge gelten, sind hier hinterlegt.

Die gesetzlichen Grundlagen sind: § 3 Nr. 95 EnWG und § 41a EnWG.

Muss ein Stromlieferant mit jedem Interessenten einen dynamischen Stromtarif abschließen?

Nein, wie bei allen wettbewerblichen Stromverträgen gilt Vertragsfreiheit.

Bei welchen Lieferanten kann ich dynamische Stromtarife abschließen?

Auf den gängigen Vergleichsportalen werden mittlerweile auch einige dynamische Stromtarife gelistet. Es gibt allerdings deutlich mehr Lieferanten, sodass es sich lohnt, auf den Internetseiten der verschiedenen Stromlieferanten direkt zu suchen.

Alle Stromlieferanten müssen ab 2025 dynamische Stromtarife anbieten. Davor waren es nur die Stromlieferanten, die 100.000 Letztverbraucher oder mehr beliefern.

Was bedeutet es, wenn der Arbeitspreis an den Börsenstrompreis gekoppelt ist und wie wirken sich Schwankungen des Börsenpreises aus?

Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom bezahlen. Wenn dieser Preis an den Börsenstrompreis gekoppelt ist, ändert er sich in Abhängigkeit von den Schwankungen des Börsenstrompreises. Ist der Börsenpreis sehr niedrig, bezahlen auch Sie einen entsprechend niedrigen Arbeitspreis für den Strom, den Sie in der Zeit verbrauchen. Steigt der Börsenpreis, steigt auch Ihr Arbeitspreis und Sie müssen mehr bezahlen. Es ist dann ratsam – wenn möglich -, den Stromverbrauch auf Zeiten zu verschieben, in denen der Börsenpreis wieder niedriger ist.

Der Strompreis an der Börse wie zum Beispiel der EEX (European Energy Exchange) wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und kann in seiner Höhe schwanken. Er wird beeinflusst von Faktoren wie dem Wetter, Energieangebot, politischen Entscheidungen und globalen Marktbedingungen.

Die Preise schwanken im Tagesverlauf, aber auch im Jahresverlauf. Normalerweise sind die Preise dann am höchsten, wenn viel Strom verbraucht wird und wenig Strom ins Netz eingespeist wird. Das ist häufig abends der Fall, wenn viele Menschen zuhause sind und die Sonne nicht scheint. Weitere Informationen zu Veränderungen des Großhandelsstrompreises finden sich hier.

In wenigen Stunden des Jahres kann der Strompreis auch negativ sein. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Einen Eindruck von einem dynamischen Stromtarif im Vergleich zu einem regulären Tarif mit festen Preisen können Sie auf der Internetseite smard.de erhalten.

Ab welchem Jahresstromverbrauch kann sich ein dynamischer Stromtarif lohnen?

Der finanzielle Vorteil eines dynamischen Tarifs hängt von verschiedenen Faktoren ab: Einerseits sollte überlegt werden, wie flexibel und mit welchem Anteil der Verbrauch an die jeweils aktuellen Preise angepasst werden kann. Anderseits spielt auch die Frage des Jahresstromverbrauchs insgesamt eine Rolle, da bei einem niedrigen Grundverbrauch auch kein besonders hohes Einsparpotential besteht. Wer einen hohen, verschiebbaren Verbrauch hat zum Beispiel durch ein E-Auto, eine Wärmepumpe oder zusätzlich über einen Batteriespeicher verfügt, hat eine größere Einsparmöglichkeit. Eine Checkliste zur Einschätzung, ob sich ein dynamischer Stromtarif lohnt, findet sich beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, um bei einem Lieferanten in einen dynamischen Stromtarif zu wechseln?

Nein, in der Regel haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie einen Lieferanten- oder Tarifwechsel vornehmen wollen. Das gilt auch im Falle eines Wechsels in einen dynamischen Stromtarif. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Vertragslaufzeit und Kündigung. Ein Lieferant ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Wechsel in einen anderen Tarif zu ermöglichen.

Welche Informationen müssen vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden?

Bevor Sie einen dynamischen Stromtarif abschließen, muss Ihnen der Lieferant die wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Mindestens diese Angaben müssen darin aufgeführt sein:

  • Kontaktdaten des Energielieferanten
  • Geltende Preise und eine Aufschlüsselung der einzelnen Preisbestandteile (auch einmalige Kosten, Sonderangebote, Zusatzleistungen oder Preisnachlässe)
  • Hinweis, dass es sich um einen dynamischen Tarif handelt
  • Vorteile, Nachteile und Risiken eines dynamischen Tarifs
  • Informationen über den Einbau eines intelligenten Messsystems
  • Zu beliefernde Verbrauchsstelle
  • Vertragsbeginn, Vertragsdauer und die Bedingungen für eine Verlängerung bzw. Beendigung des Vertrags
  • Rücktrittsrecht
  • Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen, wozu auch ausdrücklich ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen
  • Art und Weise, wie aktuelle Informationen über die geltenden Tarife Wartungsentgelte und gebündelte Produkte oder Leistungen erhältlich sind
  • Informationen über Ihre Rechte bei Verbraucherbeschwerden und Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen
  • Informationen über die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG
  • Die Pflicht der Textform für den Vertragsabschluss
  • Die Pflicht des Lieferanten, eine Kündigung in Textform zu bestätigen
Dieselben Informationen müssen Sie auch vor einer Vertragsverlängerung erhalten.

Welche Besonderheiten gibt es bei dynamischen Stromtarifen?

Dynamische Tarife haben oft eine kurze Vertragslaufzeit. In der Regel kann der Vertrag von Anfang an monatlich gekündigt werden. Viele Stromlieferanten bieten für den ersten Vertragsmonat eine Preisgarantie ohne Kopplung an den Börsenstrompreis an. Ab dem zweiten Monat orientiert sich der Strompreis dann am Börsenpreis. Bei vielen Lieferanten gibt es eine monatliche Abrechnung des Verbrauchs.

Bei einigen Lieferanten müssen Sie mit einem Messstellenbetreiber separat einen Vertrag für ein intelligentes Messsystem abschließen. Manchmal gibt es Zusatzangebote wie ein Kundenportal oder eine App, über die man den Stromverbrauch oder die Preisentwicklung an der Börse verfolgen kann.

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