Dy­na­mi­sche Strom­ta­ri­fe

Bei einem dynamischen Vertrag erfolgt die Strombelieferung durch einen Energielieferanten, wobei sich der Arbeitspreis pro kWh an dem Börsenpreis orientiert und sich damit mehrmals täglich ändern kann.

Der Strompreis an der Börse schwankt im Tagesverlauf. Die Schwankungen hängen davon ab, wie viel Strom in das Netz eingespeist wird und wie viel Strom entnommen wird. Einen Überblick über die Preisentwicklung in der letzten Woche findet sich hier.

Wollen Sie einen dynamischen Stromtarif abschließen, dann benötigen Sie ein intelligentes Messsystem. Informationen zum Einbau erhalten Sie beim Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) oder beim Lieferanten. Stromlieferanten müssen bei dynamischen Stromtarifen umfassend über die Kosten sowie die Vor- und Nachteile des Vertrags aufklären.

Weitere Informationen wie etwa zum Vertragsabschluss und zur Laufzeit, die für alle wettbewerblichen Stromverträge gelten, sind hier hinterlegt. Die gesetzlichen Grundlagen sind: §§ 3 Nr. 31d, 41a EnWG.

Muss ein Stromlieferant mit jedem Interessenten einen dynamischen Stromtarif abschließen?

Nein, wie bei allen wettbewerblichen Stromverträgen gilt Vertragsfreiheit.

Bei welchen Lieferanten kann ich dynamische Stromtarife abschließen?

Auf den gängigen Vergleichsportalen werden mittlerweile auch einige dynamische Stromtarife gelistet. Es gibt allerdings deutlich mehr Lieferanten, sodass es sich lohnt, auf den Internetseiten der verschiedenen Stromlieferanten direkt zu suchen.

Alle Stromlieferanten müssen ab 2025 dynamische Stromtarife anbieten. Davor waren es nur die Stromlieferanten, die 100.000 Letztverbraucher oder mehr beliefern.

Was bedeutet es, wenn der Arbeitspreis an den Börsenstrompreis gekoppelt ist und wie wirken sich Schwankungen des Börsenpreises aus?

Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom bezahlen. Wenn dieser Preis an den Börsenstrompreis gekoppelt ist, ändert er sich in Abhängigkeit von den Schwankungen des Börsenstrompreises. Ist der Börsenpreis sehr niedrig, bezahlen auch Sie einen entsprechend niedrigen Arbeitspreis für den Strom, den Sie in der Zeit verbrauchen. Steigt der Börsenpreis, steigt auch Ihr Arbeitspreis und Sie müssen mehr bezahlen. Es ist dann ratsam – sofern möglich -, den Stromverbrauch auf Zeiten zu verschieben, wenn der Börsenpreis wieder niedriger ist.

Der Strompreis an der Börse wie zum Beispiel der EEX (European Energy Exchange) wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und kann volatil sein. Er wird beeinflusst von Faktoren wie Wetterbedingungen, Energieangebot, politischen Entscheidungen und globalen Marktbedingungen.

Die Preise schwanken im Tagesverlauf, aber auch im Jahresverlauf. Im Regelfall sind die Preise dann am höchsten, wenn viel Strom verbraucht wird und wenig Strom ins Netz eingespeist wird. Das ist häufig der Fall, wenn viele Menschen zuhause sind und die Sonne nicht scheint zum Beispiel abends. Weitere Informationen zu Veränderungen des Großhandelsstrompreises finden sich hier.

In wenigen Stunden des Jahres kann der Strompreis auch negativ sein. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Ab welchem Jahresstromverbrauch kann sich ein dynamischer Stromtarif lohnen?

Der finanzielle Vorteil eines dynamischen Tarifs hängt von verschiedenen Faktoren ab: Einerseits sollte überlegt werden, wie flexibel und mit welchem Anteil der Verbrauch an die jeweils aktuellen Preise angepasst werden kann. Anderseits spielt auch die Frage des Jahresstromverbrauchs insgesamt eine Rolle, da bei einem niedrigen Grundverbrauch auch kein besonders hohes Einsparpotential besteht. Wer einen hohen, verschiebbaren Verbrauch hat zum Beispiel durch ein E-Auto, eine Wärmepumpe oder zusätzlich über einen Batteriespeicher verfügt, hat ein größere Einsparmöglichkeit. Eine Checkliste zur Einschätzung, ob sich ein dynamischer Stromtarif lohnt, findet sich beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, um bei einem Lieferanten in einen dynamischen Stromtarif zu wechseln?

Nein, in der Regel haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie einen Lieferanten- oder Tarifwechsel vornehmen wollen. Das gilt auch im Falle eines Wechsels in einen dynamischen Stromtarif. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Vertragslaufzeit und Kündigung. Ein Lieferant ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Wechsel in einen anderen Tarif zu ermöglichen.

Welche Besonderheiten sind bei dynamischen Stromtarifen zu erwarten?

Dynamische Tarife haben üblicherweise eine kurze Laufzeit. Im Regelfall kann man von Anfang an den Vertrag jeden Monat kündigen. Viele Stromlieferanten bieten für den ersten Vertragsmonat eine Preisgarantie ohne Kopplung an den Börsenstrompreis. Ab dem zweiten Monat orientiert sich der Strompreis dann am Börsenpreis. Bei vielen Lieferanten ist eine monatliche Abrechnung des Verbrauchs vorgesehen.

Bei manchen Lieferanten müssen Sie separat einen Vertrag mit einem Messstellenbetreiber über ein intelligentes Messsystem abschließen. Bei einigen Lieferanten gibt es Zusatzangebote wie ein Kundenportal oder eine App, über die man den Stromverbrauch oder die Preisentwicklung an der Börse verfolgen kann.

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