Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskundinnen und -kunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.
Wenn Sie nicht aktiv einen Vertrag abschließen, aber Strom bzw. Gas verbrauchen, werden Sie vom Grundversorger beliefert. Typische Fallkonstellationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier.
Gesetzliche Grundlagen: § 36 EnWG, StromGVV, GasGVV