Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind die Basis, auf der der Grundversorger Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Sie sind in der StromGVV bzw. der GasGVV geregelt. Diese Bedingungen sind Teil des Grundversorgungsvertrages und enthalten Bestimmungen über:
Art und Umfang der Versorgung
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers und der Kundschaft
Abrechnung der Energielieferung
Beendigung des Grundversorgungsvertrages
Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger in eng begrenztem Umfang „ergänzende Bedingungen“ festlegen.
Die allgemeinen Preise sind die Preise, zu denen Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden.
Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich in der Regel aus einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen.
Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preise
Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben (normalerweise in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt) und auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, StromGVV, GasGVV