Grundversorgung
Was versteht man unter Grundversorgung?
Wer beliefert mich mit Energie, wenn ich beim Einzug in eine neue Wohnung noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen habe?
Darf mich ein Lieferant ablehnen?
Wer weiß, wer Grundversorger in meinem Wohnort ist?
Was sind allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise?
Was sind ergänzende Bedingungen?
Wie werde ich über die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen informiert?
Wie und wann werden Änderungen der allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen wirksam?
Darf der Grundversorger meinen Grundversorgungsvertrag kündigen?
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr
Fax: 030 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Online: Kontaktformular des Verbraucherservice
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Telefonberatung des BMWK zu Energiepreisbremsen: 0800-78 88 900