Mieterstrom
Mieterstrommodelle sind keine neuen Konzepte. Sie werden bereits seit einigen Jahren angeboten.
Ergänzend zu den bestehenden und auch weiterhin möglichen Modellen, wurde 2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (pdf / 91 KB) verabschiedet. Dadurch kann Mieterstrom nach dem EEG gefördert werden.
Weiterführende Informationen zur EEG-Förderung des „Mieterstromzuschlags“ und zu alternativen Konzepten für Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden und vermieteten Wohngebäuden finden Sie unter folgendem Link.
An dieser Stelle informieren wir über die Rahmenbedingungen aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbrauchern (Mieterstrom-Nutzenden). Die folgenden FAQ beziehen sich ausschließlich auf die nach dem EEG geförderte Mieterstrom-Modelle.