Die Beschädigung oder der Verlust von Briefsendungen kann viele Gründe haben.
Den Verbleib einer Sendung kann nur das jeweilige Unternehmen ermitteln. Bei Problemen sollten Sie sich daher an Ihr Postunternehmen wenden und dort einen Nachforschungsauftrag stellen.
Etwaige Schadensersatzansprüche müssen ebenfalls an das Postunternehmen gerichtet werden. Die Haftung des Postunternehmens für Schäden richtet sich nach den vereinbarten Vertragsregelungen und den gesetzlichen Regelungen zu Beförderungsverträgen. Für Briefsendungen ohne Zusatzleistungen schließen die Postunternehmen zumeist eine Haftung aus.
In manchen Fällen kommt bei einer Streitigkeit über die Haftung des Postunternehmens ein Schlichtungsverfahren in Betracht. Dies könnte insbesondere bei Briefsendungen mit Zusatzleistungen (z.B. Einschreiben) der Fall sein. Genaue Informationen über die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur finden Sie hier.