Pakete sind persönlich zuzustellen oder an eine Ersatzperson in demselben Haushalt bzw. in der Nachbarschaft auszuhändigen. Das bedeutet, der Zusteller muss einen Zustellversuch an der Empfangsadresse vornehmen, es sei denn, es liegt eine gegenteilige Weisung des Absenders oder des Empfängers vor.
Bei Problemen sollten Sie sich an Ihr Postunternehmen wenden. Nur so erhält das Unternehmen zeitnah davon Kenntnis und hat die Möglichkeit, Ihnen bei Ihrem konkreten Anliegen zu helfen bzw. seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Bei anhaltenden Mängeln können Sie auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Stellt die Bundesnetzagentur anhand gehäufter Beschwerden aus einem Postleitzahlengebiet oder einer Region einen Hotspot fest, fordert sie das jeweilige Postunternehmen auf, bestehende Mängel zeitnah abzustellen und die gesetzlich vorgeschriebene Qualität dauerhaft zu gewährleisten.