Nach einem Auslandsaufenthalt sind die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten für Telefon, SMS oder Datenverbindungen strittig.
Roam-like-at-home im EU-Ausland
Ihr Anbieter hat das Roam-like-at-home-Prinzip bei der Berechnung nicht angewandt. Roam-like-at-home bedeutet, dass Sie Ihren inländischen Tarif im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen nutzen können wie zu Hause. Das gilt, wenn das Reiseland im Geltungsbereich der Roaming-Verordnung liegt und Sie keinen alternativen Roaming-Tarif mit Ihrem Anbieter vereinbart haben.
Informations-SMS
Ihr Anbieter hat Ihnen bei Einreise ins Ausland nicht durch eine SMS die Höhe der dort geltenden Roaming-Tarife für Gespräche und SMS mitgeteilt. Oder er hat Ihnen bei Einreise und erstmaliger Nutzung von Datenverbindungen nicht die entsprechenden Preisinformationen auf Ihr mobiles Gerät gesendet. Hierzu ist der Anbieter sowohl bei Ihrer Einreise in das EU-Ausland als auch bei Einreise in das Nicht-EU-Ausland verpflichtet.
Kostenbegrenzungsfunktion
Der Telekommunikationsanbieter hat die Kostenbegrenzungsfunktion bei der Berechnung der mobilen Datennutzung (Kostenairbag bei Datenroaming) nicht berücksichtigt.
Für das außereuropäische Ausland gilt Folgendes: Wenn die Kostenbegrenzungsfunktion dort beim Daten-Roaming nicht greift, muss Ihnen Ihr Anbieter das bei Einreise auf Ihrem mobilen Endgerät mitteilen.