Ak­tu­el­ler Hin­weis Rufnummern­missbrauch

Warnung vor sog. Ping-Anrufen unter Anzeige ausländischer Rufnummern

Bei der Bundesnetzagentur gehen zahlreiche Verbraucherbeschwerden zu sog. Ping-Anrufen ein. Durch entsprechende Anrufe soll ein kostenpflichtiger Rückruf provoziert werden. Ein Rückruf dieser Nummern ist oft mit hohen Kosten verbunden, teilweise in Höhe von mehreren Euro pro Minute.

Die Verbraucher erhalten derzeit insbesondere Anrufe unter Anzeige ausländischer Rufnummern. Aktuell gehen insbesondere Beschwerden zu Rufnummern aus Tunesien (Vorwahl +216 bzw. 00216) und Burundi (Vorwahl +257 bzw. 00257) ein. Die entsprechenden Landesvorwahlen können auf den ersten Blick mit lokalen Vorwahlen (Ortsnetzkennzahlen) verwechselt werden.

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.

Entsprechende Anrufe können der Bundesnetzagentur mittels des nachfolgenden Formulars gemeldet werden:
https://www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf

Die Bundesnetzagentur erlässt regelmäßig Rechnungslegungs-und Inkassierungsverbote zu entsprechenden Rufnummern. Dadurch werden Verbraucher vor missbräuchlich generierten Kosten geschützt.

Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen kann im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste
eingesehen werden.

Stand: 05.10.2017

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