Buß­gel­der Unerlaubte Telefon­werbung

Nachfolgend finden Sie eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung erlassenen Bußgelder.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidungen teilweise noch nicht rechtskräftig sind. Die Betroffenen können gegen die Bußgeldbescheide der Bundesnetzagentur Einspruch einlegen, über den das Amtsgericht Bonn zu entscheiden hat.

Bußgelder

18. Februar 2025 - Energie

Die Bundesnetzagentur hat am 18.02.2025 gegen den ehemaligen Geschäftsführer eines Callcenterunternehmens mit Tätigkeitsschwerpunkt im Energiesektor Bußgelder in Höhe von insgesamt 42.372 Euro erlassen.

Die Bußgeldsumme setzt sich zusammen aus 214 Bußgeldern in Höhe von jeweils 198 Euro wegen Verstößen gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht bezüglich Einwilligungen in Telefonwerbung. Der Geschäftsführer hatte veranlasst, dass in seinem Betrieb die für Telefonwerbekampagnen verwendeten Einwilligungsdaten nicht richtig dokumentiert worden waren. Zu einer richtigen Dokumentation war er aber als Leitungsperson eines werbetreibenden Unternehmens gesetzlich verpflichtet. Infolge der massiven Falschdokumentation kam es zu zahlreichen unerlaubten Werbeanrufen. Teilweise wurde den Angerufenen im Rahmen des Telefonats ein Vertragsabschluss unterstellt, den diese überhaupt nicht getätigt hatten. Wegen der unerlaubten Werbeanrufe war gegenüber dem Callcenter bereits vorab ein gesondertes Bußgeld festgesetzt worden.

Die geahndeten Taten zeichneten sich dadurch aus, dass es sich um besonders schwere Verstöße gegen die Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungsdokumentationen gehandelt hat, die Grundlage für anschließende Werbeanrufe waren. Der Dokumentationsverstoß wog hier besonders schwer, weil nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur systematisch gefälschte Einwilligungserklärungen zum Einsatz kamen. Auffällig war zudem die hohe Zahl der verwirkten Dokumentationsverstöße.

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, auch selbst gegen Belästigungen am Telefon aktiv zu werden.

  • Vermeiden Sie unseriöse Online-Gewinnspiele oder vermeintliche Gratis-Aktionen. Oft werden diese dafür genutzt, um Daten von Ihnen zu erheben und an zahlreiche Werbefirmen weiterzugeben.
  • Kommt es wiederholt zu unerlaubten Werbeanrufen, kontaktieren Sie das beworbene Unternehmen z.B. per E-Mail und untersagen Sie dieses Verhalten. Sie haben auch stets die Möglichkeit, unentgeltlich Auskunft darüber zu verlangen, welche persönlichen Daten von Ihnen bei diesem Unternehmen gespeichert sind. Lassen Sie sich eine solche Auskunft erteilen. Sodann können Sie entscheiden und gegenüber dem Unternehmen mitteilen, für welche dieser Daten sie in Zukunft noch in die Nutzung einwilligen und welche zu löschen sind. Genauere Informationen dazu erteilt Ihnen die in Ihrem Bundesland zuständige Datenschutzbehörde.
  • Erhalten Sie nach dem Telefonat eine Vertragsbestätigung, obwohl am Telefon gar kein Vertrag zustande gekommen ist, so treten Sie unverzüglich mit dem Unternehmen in Kontakt. Für telefonisch abgeschlossene Verträge besteht eine befristete Widerrufsmöglichkeit nach den Regelungen zum Fernabsatzrecht. Lassen Sie sich hierzu zum Beispiel von der für Sie nächstgelegenen Verbraucherzentrale beraten. Übrigens: Verträge über die Lieferung von Strom- und Erdgas an Haushaltskunden sowie bestimmte Gewinnspielverträge können per se nicht wirksam in einem Telefonat abgeschlossen werden! Solche Verträge bedürfen der Textform.

Die Bundesnetzagentur weist ferner werbetreibende Unternehmen erneut darauf hin, dass § 7a UWG sie dazu verpflichtet, Einwilligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Telefonwerbung lückenlos jederzeit sachlich richtig zu dokumentieren und aufzubewahren. Nähere Einzelheiten dazu finden sich online unter: www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-einwilligungsdokumentation.

Dort hat die Bundesnetzagentur ausführliche Hinweise dazu veröffentlicht, wie die gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht praktisch umzusetzen ist

22. Mai 2025 - Versicherung

Die Bundesnetzagentur hat am 22.05.2025 gegen das werbende Unternehmen aus dem Sektor Versicherung ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro erlassen.

Das Bußgeld wurde verhängt wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die geahndeten Taten zeichneten sich unter anderem dadurch aus, dass

  • Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Werbeanrufe besonders intensive Belästigung erfahren haben,
  • von den Anrufern wahrheitswidrig besonders gute Vertragskonditionen suggeriert wurden.

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, auch selbst gegen Belästigungen am Telefon aktiv zu werden.

  • Bitte seien Sie stets zurückhaltend mit der Weitergabe von persönlichen Daten wie Adresse, Geburtsdatum, Zählerstand oder Kontodaten. Geben Sie solche Informationen insbesondere nicht gegenüber Ihnen unbekannten Personen am Telefon preis.
  • Sperren Sie verdächtige Rufnummern in Ihrem Telefon oder Router. Auch Netzbetreiber bieten ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren.
  • Vermeiden Sie unseriöse Online-Gewinnspiele oder vermeintliche Gratis-Aktionen. Oft werden diese dafür genutzt, um Daten von Ihnen zu erheben und an zahlreiche Werbefirmen weiterzugeben.

25. Februar 2025 - Printmedien

Die Bundesnetzagentur hat am 25.02.2025 gegen das werbende Unternehmen aus dem Sektor „Printmedien“ ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro erlassen.

Das Bußgeld wurde wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verhängt.
Die geahndeten Taten zeichneten sich unter anderem dadurch aus, dass von den Anrufern versucht wurde, Probeabonnements des Printmediums zu vertreiben.

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, auch selbst gegen Belästigungen am Telefon aktiv zu werden.

  • Vermeiden Sie unseriöse Online-Gewinnspiele oder vermeintliche Gratis-Aktionen. Oft werden diese dafür genutzt, um Daten von Ihnen zu erheben und an zahlreiche Werbefirmen weiterzugeben.
  • Wenn Sie eine Werbeeinwilligung erteilen wollen, lesen Sie zuvor das Kleingedruckte ganz genau. Wenn möglich, machen Sie sich einen Screenshot oder ein Foto von der Klausel. So können Sie später genau nachvollziehen, wem Sie in der Vergangenheit. welche Erlaubnis erteilt haben.
  • Melden Sie unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur. Am besten geht dies auf elektronischem Weg über unser E-Formular. Reichen Sie im E-Formular alle Daten ein, die Ihnen hierzu vorliegen, wie z.B. Anruflisten (des Telefons/ der Telefonanlage) mit der Rufnummer des Anrufers. Haben Sie im Nachgang zum Telefonat Vertragsunterlagen erhalten, können diese für die Ermittlungen ebenfalls wichtig sein.

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