Buß­gel­der Unerlaubte Telefon­werbung

Nachfolgend finden Sie eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung erlassenen Bußgelder.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidungen teilweise noch nicht rechtskräftig sind. Die Betroffenen können gegen die Bußgeldbescheide der Bundesnetzagentur Einspruch einlegen, über den das Amtsgericht Bonn zu entscheiden hat.

Bußgelder

22. Mai 2025 - Versicherung

Die Bundesnetzagentur hat am 22.05.2025 gegen das werbende Unternehmen aus dem Sektor Versicherung ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro erlassen.

Das Bußgeld wurde verhängt wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die geahndeten Taten zeichneten sich unter anderem dadurch aus, dass

  • Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Werbeanrufe besonders intensive Belästigung erfahren haben,
  • von den Anrufern wahrheitswidrig besonders gute Vertragskonditionen suggeriert wurden.

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, auch selbst gegen Belästigungen am Telefon aktiv zu werden.

  • Bitte seien Sie stets zurückhaltend mit der Weitergabe von persönlichen Daten wie Adresse, Geburtsdatum, Zählerstand oder Kontodaten. Geben Sie solche Informationen insbesondere nicht gegenüber Ihnen unbekannten Personen am Telefon preis.
  • Sperren Sie verdächtige Rufnummern in Ihrem Telefon oder Router. Auch Netzbetreiber bieten ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren.
  • Vermeiden Sie unseriöse Online-Gewinnspiele oder vermeintliche Gratis-Aktionen. Oft werden diese dafür genutzt, um Daten von Ihnen zu erheben und an zahlreiche Werbefirmen weiterzugeben.

25. Februar 2025 - Printmedien

Die Bundesnetzagentur hat am 25.02.2025 gegen das werbende Unternehmen aus dem Sektor „Printmedien“ ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro erlassen.

Das Bußgeld wurde wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verhängt.
Die geahndeten Taten zeichneten sich unter anderem dadurch aus, dass von den Anrufern versucht wurde, Probeabonnements des Printmediums zu vertreiben.

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, auch selbst gegen Belästigungen am Telefon aktiv zu werden.

  • Vermeiden Sie unseriöse Online-Gewinnspiele oder vermeintliche Gratis-Aktionen. Oft werden diese dafür genutzt, um Daten von Ihnen zu erheben und an zahlreiche Werbefirmen weiterzugeben.
  • Wenn Sie eine Werbeeinwilligung erteilen wollen, lesen Sie zuvor das Kleingedruckte ganz genau. Wenn möglich, machen Sie sich einen Screenshot oder ein Foto von der Klausel. So können Sie später genau nachvollziehen, wem Sie in der Vergangenheit. welche Erlaubnis erteilt haben.
  • Melden Sie unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur. Am besten geht dies auf elektronischem Weg über unser E-Formular. Reichen Sie im E-Formular alle Daten ein, die Ihnen hierzu vorliegen, wie z.B. Anruflisten (des Telefons/ der Telefonanlage) mit der Rufnummer des Anrufers. Haben Sie im Nachgang zum Telefonat Vertragsunterlagen erhalten, können diese für die Ermittlungen ebenfalls wichtig sein.

Archiv

Mastodon