Fax- oder E-Mail Spam

Sie erhalten unverlangte Faxe oder E-Mails mit Werbung für Produkte
oder Dienstleistungen und der Angabe einer Rufnummer?
Ziel solcher Spam-Faxe oder Spam-E-Mails ist es meist,
Sie aufzufordern, die angegebene Rufnummer zu kontaktieren
oder einen hochpreisigen Fax-Abruf zu starten.

Unerwünschte Werbenachrichten

Was Sie tun können.

Die Zusendungen enthalten meistens keine oder falsche Angaben zum Absender. Zusätzlich ist Fax-Spam lästig, da die unerwünscht gesendeten Faxe oft zu ungünstigen Zeiten eingehen und unnötig Papier und Toner verschwenden.
Die Bundesnetzagentur kann nur dann aktiv werden, wenn in der E-Mail oder dem Fax eine Rufnummer enthalten ist.

Tipps zu Ihrem Schutz

  • Gehen Sie mit Ihren persönlichen Daten, insbesondere Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse vorsichtig um.
  • Antworten Sie am besten nie auf unerwünschte Werbe-Faxe bzw. Werbe-E-Mails und kontaktieren Sie keinesfalls die darin angegebenen Rufnummern, E-Mail-Adressen oder auch Internet-Links.
  • Geben Sie Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse nur gezielt im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weiter.
  • Melden Sie den Erhalt unerwünschter Werbe-Faxe bzw. Werbe-E-Mails der Bundesnetzagentur, wenn eine Rufnummer darin beworben wird.
  • Achten Sie auf mögliche Verwertungsklauseln in Verträgen, Gewinnspielen, Abos und Angeboten über Verwendung der angegebenen Rufnummer zu Werbezwecken. Wägen Sie die Angabe Ihrer Rufnummer im Einzelfall sorgfältig ab.
  • Fragen Sie im Einzelfall nach, zu welchem Zweck Ihre Rufnummer oder E-Mail-Adresse verwendet werden soll.
  • „Ja, ich will!“. Sie dürfen zu Werbezwecken nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung kontaktiert werden.
  • Sie können die Einwilligung in die Speicherung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Teilen Sie Ihnen bekannten, seriösen Unternehmen, denen Sie die Nutzung Ihrer Daten erlaubt haben, schriftlich mit, dass Sie nicht mehr kontaktiert werden möchten.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld, Ihre Familie, Kinder, Großeltern und Freunde über die Risiken eines Rückrufs zu einer rechtswidrig beworbenen Rufnummer.

Weitere Tipps finden Sie hier.

Aktuelle Maßnahmen

Das können wir für Sie tun

Auf Grund Ihrer Beschwerde können wir Verstöße prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen, wie z.B.

  • Abmahnung - in der Regel bei leichten Verstößen, insbesondere wenn der Verstoß freiwillig abgestellt wird
  • Abschaltung von Rufnummern, so dass die Rufnummer technisch nicht mehr erreichbar ist
  • Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot - als finanzieller Schutz, um monetären Gewinn aus rechtswidriger Nummernnutzung zu unterbinden
  • Für bereits gezahlte Verbindungsentgelte kommt unter bestimmten Voraussetzungen in geeigneten Fällen auch die Anordnung einer Erstattung bereits inkassierter Entgelte in Betracht
  • Portierungsverbot
  • Geschäftsmodelluntersagung
  • Schaltungsverbot
  • Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung der Anordnungen der Bundesnetzagentur

Mehr dazu

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Aktuelle Maßnahmen zu Rufnummern finden Sie in unserer Maßnahmenliste

Gesetzliche Regelungen

Die Zusendung von Werbefaxen oder Werbe-E-Mails, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, verstößt gegen § 7 Absatz 1, Absatz 2 Ziffer 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Hat die Bundesnetzagentur zudem Kenntnis von einer rechtswidrigen Nummernnutzung, kann sie nach § 123 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 TKG nach pflichtgemäßer Ermessensausübung geeignete Maßnahmen beispielsweise gegenüber Netzbetreibern, Rechnungsstellenden Unternehmen oder Diensteanbietern ergreifen. Insbesondere soll sie im Falle der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur ergehen – bis auf Abmahnungen – in der Regel in Form von sofort vollziehbaren Verwaltungsakten. Dies bedeutet, dass sie von den Adressaten auch dann unmittelbar umzusetzen sind, wenn diese gegen die Bescheide Widerspruch einlegen. Ferner können die Maßnahmen im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes oder mittels Klage vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden. (Erst) nach fruchtlosem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die Verwaltungsakte bestandskräftig.

Kontakt

Ärger mit Rufnummern
Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede

Tel.: 0228 14 15 16
Fax: 0632 1934 - 111

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