FAQ - Schutztipps

Was können Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer tun?

  • Für zukünftig eingehende Anrufe kann unter Umständen die Einrichtung einer sog. Fangschaltung (MCID, englische Abkürzung für Malicious Call Identification) beantragt werden, um die unterdrückte Rufnummer sichtbar zu machen. Dabei ist zu beachten, dass dieser Dienst oft kostenpflichtig ist. Weitergehende Auskünfte können Endkunden bei dem eigenen Telefonanbieter einholen.
  • Neuere DSL-Router bieten die Möglichkeit, sowohl die falsche „aufgesetzte“ Rufnummer als auch die eigentliche Rufnummer des Anrufenden einzusehen. Zur Prüfung, inwieweit Ihr Endgerät diese Option anbietet, hilft eventuell ein Blick in die über den Router abrufbare Anrufliste. Zudem können auch die Bedienungsanleitung des jeweiligen Endgerätes oder eine an den Hersteller gerichtete Frage weiterhelfen.
  • Haben Sie Belege dafür, dass einem anonymen Anruf eine andere Rufnummer zugrunde liegt, legen Sie diese Nachweise Ihrer Beschwerde bei.

Welche technischen Schutzmöglichkeiten zum Schutz vor belästigenden Anrufen stehen Ihnen zur Verfügung?

Wenn Sie über ein Endgerät (Telefon) mit einer Rufnummernanzeige verfügen, können Sie festlegen, dass bestimmte Anrufe, die von bestimmten Rufnummern ausgehen, gesperrt werden. Das heißt, die Anrufe werden nicht mehr durchgestellt und es klingelt nicht mehr bei Ihnen. Die Sperrung können Sie entweder selbst vornehmen oder bei Ihrem Telefondiensteanbieter aktivieren lassen.

Sperrung im Endgerät

  • Bei den meisten Telefonen können Sie die zu sperrende Rufnummer einzeln oder eine bestimmte Rufnummerngruppe komplett eingeben. So entsteht eine Negativliste von Rufnummern, von denen Sie keine Anrufe entgegennehmen möchten. Anrufe von Rufnummern, die auf dieser Liste stehen, werden dann entweder gar nicht angenommen, auf eine Mailbox umgeleitet oder es wird schlichtweg ein „Besetztzeichen“ gesendet.
  • Es gibt auch die Möglichkeit, alle eingehenden Anrufe zu sperren, bei denen der Anrufer seine Rufnummer „unterdrückt“ – also gar nicht anzeigt. So können Sie sich systematisch vor anonymen Anrufen schützen. Dies umfasst dann aber auch Anrufe von Telefonen, bei denen Rufnummern aus technischen oder organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht übertragen werden können.
  • Wenn Sie sehr stark unter belästigenden Anrufen leiden, kann es sich im Einzelfall anbieten, mit einer Positivliste zu arbeiten. In diesem Fall legen Sie den Kreis derjenigen Rufnummern fest, die Sie kontaktieren dürfen. Das können z.B. alle Kontakte sein, die Sie in Ihrem Telefon gespeichert haben. Anrufe von allen anderen Rufnummern werden dann nicht mehr durchgestellt oder an eine Mailbox verwiesen.

Wie Sie die Einstellungen zur Rufnummernsperre vornehmen, hängt jeweils davon ab, welches Endgerät Sie benutzen.

Handelt es sich um ein Mobiltelefon, so finden sich meist Einstellungsmöglichkeiten in der jeweiligen Telefon-App des Betriebssystems. Aber auch moderne Festnetztelefone können über Sperrfunktionen verfügen. Zur Prüfung, inwieweit diese Option bei Ihrem Gerät in Frage kommt, hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung oder eine Rückfrage beim Hersteller.
Wenn Sie für Ihre Anrufe einen DSL-Router nutzen, können Sie die Einstellung auch dort vornehmen. Einige Router bieten neben der Sperre auch die Möglichkeit, die Anrufe auf eine separate Mailbox umzuleiten, bei der die eine bestimmte Ansage erhalten, z.B. dass Sie keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer annehmen.

Sperrung beim Telekommunikationsdiensteanbieter

Daneben können Sie Anrufe ohne übermittelte Nummer auch direkt durch Ihren Anbieter unentgeltlich sperren lassen.

Laut § 15 Abs. 1 Satz 2 TDDDG sind Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, ihren Kunden die Möglichkeit anzubieten, Anrufe ohne übermittelte Nummer abzuweisen. Die Funktion zur automatischen Abweisung von anonymen Anrufern heißt Anonymous Call Rejection (ACR). Bei aktiviertem ACR werden dauerhaft alle eingehenden Anrufen mit unterdrückter Rufnummer blockiert. Manche Anbieter ermöglichen es ihren Kunden, ACR-Einstellungen selbst in ihrem Kundenportal vorzunehmen, andere werden auf Anfrage tätig. Um in Erfahrung zu bringen, wie Sie ACR bei ihrem Telekommunikationsdiensteanbieter aktivieren können, sollten Sie die Kundenhotline Ihres Anbieters kontaktieren.

Wie können Sie sich – unabhängig von einem Einschreiten der Bundesnetzagentur – vor belästigenden Anrufen schützen?

Unabhängig davon, ob Sie gegenüber dem anrufenden Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und notieren Sie sich Datum/Uhrzeit und idealerweise den Namen Ihres Gesprächspartners. Sollten Sie dennoch weitere Anrufe erhalten, reichen Sie Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein und geben die notierten Angaben im Beschwerdeformular an.

Um sich vor belästigenden Anrufen bereits im Vorhinein möglichst zu schützen, sollten Sie bei der Weitergabe und Angabe der eigenen Telefonnummer sehr zurückhaltend sein.

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