Wie kön­nen Sie sich schüt­zen?

Unerwünschte Anrufe, Nachrichten oder Kostenfallen am Telefon können zu jeder Zeit und jedem passieren. Es werden immer neue Methoden erfunden, um an Ihr Geld oder Ihre Daten zu kommen oder Sie zu belästigen. Erfahren Sie, wie Sie Gefahren erkennen und sich davor schützen können.

1. Gehen Sie mit Ihren persönlichen Daten und mit Ihrer Telefonnummer vorsichtig um

  • Geben Sie Ihre Telefonnummer nur gezielt im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weiter.
  • Achten Sie auf mögliche Klauseln in Verträgen, Gewinnspielen, Abos und Angeboten über Verwendung der angegebenen Rufnummer zu Werbezwecken.
  • Fragen Sie im Einzelfall nach, zu welchem Zweck Ihre Rufnummer verwendet werden soll.
  • „Ja, ich will!“. Sie dürfen zu Werbezwecken nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung kontaktiert werden.
  • Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich mit, dass Sie nicht kontaktiert werden möchten.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld, Ihre Familie, Kinder, Großeltern und Freunde über die Risiken der Weitergabe von Rufnummern.

2. Vorsicht bei unbekannten Nummern

Rufen Sie nicht immer sofort zurück, wenn Sie einen entgangenen Anruf von einer unbekannten Rufnummer erhalten. Besondere Vorsicht ist bei Anrufen von einer unbekannten Rufnummer aus dem Ausland oder von einer Premium-Dienste-Rufnummer mit den Anfangsziffern „(0)900“ geboten.

3. Wenn Sie sich schon auf ein Gespräch einlassen…

  • Achten und hören Sie genau auf ggf. versteckte Preishinweise und Hinweise zu Vertragsschlüssen etwa zu Abonnementdiensten.
  • Rufen Sie die im Gespräch eventuell beworbene Rufnummer am besten nicht an.
  • Geben Sie keine Daten über sich preis, wie Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Zählerstand, Kontodaten etc.

4. Rufnummern sperren

Sie können die ungewünschte Rufnummer über Ihren Router oder bei Smartphones direkt in den Einstellungen sperren bzw. blockieren. ISDN-Anlagen lassen das Sperren einzelner Rufnummern bzw. ganzer Rufnummernblöcke zu. Diese können kennwortgeschützt von Ihnen selbst programmiert werden. Lesen Sie dazu die Bedienungsanleitung Ihrer Telekommunikationsanlage oder ziehen Sie Ihren Fachhändler oder Informationen aus dem Internet zu Rate. Neben manuellen Telefonsperren am Endgerät steht Ihnen als Verbraucher außerdem der Sperrungsanspruch nach § 61 Abs. 1 TKG zu. Danach können Sie die Anwahl einzelner Rufnummernbereiche, z. B. (0)900, durch Ihre Telefonanbieter sperren lassen. Dann können Sie die übrigen Leistungsangebote anderer Premium-Dienste weiter in Anspruch nehmen.

5. Rechnung überprüfen

Zur besseren Kontrolle der Rechnung beauftragen Sie bei Ihrem Anbieter einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis (EVN) für Ihre Telefonrechnung. In diesem Nachweis sehen Sie, welche einzelnen Beiträge auf welche Verbindung Ihres Anschlusses zu welcher Rufnummer und zu welcher Zeit zurückzuführen sind. Weitere Informationen und Erklärungen zu Aufbau und Form des ungekürzten Einzelverbindungsnachweises finden Sie hier.

6. Beweise sichern

Wenn Sie vermuten, dass Sie von einem Missbrauchsfall betroffen sind, benötigen Sie und ggf. auch die Bundesnetzagentur beweissichere Unterlagen, um gegen den eventuellen Missbrauch vorgehen zu können, wie:

Screenshot: eine Abbildung des Bildschirminhalts, einschließlich der dort aufgeführten Information über die anfallenden Gebühren;

Einzelverbindungsnachweis mit aufgeführten Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt wurden

Informieren Sie Ihren Telefonanbieter und fordern Sie, falls nicht im Vorfeld ein Einzelverbindungsnachweis beantragt wurde, eine nachträgliche Aufschlüsselung der Einzelverbindungen an.

Erklärung, ob Sie im Vorfeld eine Einwilligung für den Erhalt der Werbung erteilt haben

Ihr schnelles Handeln ist auch für die Beweissicherung entscheidend. Nach einer gewissen Zeit werden einige Ihrer Verbindungsdaten gelöscht. Bei möglichen Straftaten wie Telefonbetrug oder gefälschten Rufnummern kontaktieren Sie deswegen möglichst schnell die örtliche Polizeidienststelle.

Fangschaltung: Für zukünftig eingehende Anrufe können Sie unter Umständen die Einrichtung einer sog. Fangschaltung (MCID, englische Abkürzung für Malicious Call Identification) beantragen, um die unterdrückte Rufnummer sichtbar zu machen. Die Fangschaltung muss bereits zum Zeitpunkt des Anrufs installiert sein. Dieser Dienst ist kostenpflichtig. Fragen Sie dazu Ihren Anbieter

Mitschnitte: Beachten Sie, dass Sie ein Werbegespräch ohne vorherige Zustimmung des Gesprächspartners nicht aufnehmen dürfen. Sonst können Sie sich strafbar machen (§ 201 StGB).

7. Zusätzliches "Sicherheitspaket" erfragen

Einige Netzbetreiber bieten kostenpflichtige Schutzmöglichkeiten an. Sie können teilweise für einen monatlichen Betrag ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ zu Ihrem Vertrag buchen. Um zu klären, ob eine solche Option von Ihrem Netzbetreiber angeboten wird, müssen Sie Sich mit diesem in Verbindung setzen.

8. Beschwerde einlegen

Reichen Sie eine Beschwerde bei uns mit möglichst vielen Beweisen ein, sodass wir den Fall schneller prüfen können. Nutzen Sie dafür unsere Formulare.

Wir sind auf Ihre Hinweise angewiesen.

9. Wer hat mich angerufen?

Wenn Sie erfahren wollen, wer Sie angerufen hat und zu wem die angezeigte Rufnummer gehört, können Sie das in bestimmten Fällen bei der Bundesnetzagentur erfahren. Die Auskunftsansprüche sind in § 117 TKG geregelt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Nummernverwaltung.

Kontakt

Ärger mit Rufnummern
Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede

Mo. bis Mi. 09:00 - 17:00 Uhr
Do. 09:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 16:00 Uhr

Tel.: 0228 14 15 16
Fax: 0632 1934 - 111

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