Funkstörungen
Rauschen im Radio oder eingefrorene Bilder auf dem Fernsehbildschirm?
So können Sie eine Funkstörung im Alltag merken. Funkstörungen können jedoch
auch die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie die Funkkommunikation von
Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr oder dem Flugnavigationsdienst beeinträchtigen.
Die Bundesnetzagentur berät bei der Ursachensuche und ermittelt mit
speziellen Mess- und Peilwagen vor Ort.
- Woher kommen die Störsignale?
- Wie gehe ich bei einer Funkstörung vor?
- Hilfe nicht bei jeder Funkstörung möglich
- Aus unserer Arbeit
- Jagd auf Störsender: Das Portrait eines unserer Prüf- und Messtechniker
Woher kommen die Störsignale?
Störsignale können nicht nur von benachbarten Funkmasten, sondern auch durch unfachmännisch installierte Satellitenanlagen verursacht werden. Ein Großteil der Funkstörungen werden durch Defekte und Alterungseffekte bei elektrischen Geräten und Funkanlagen ausgelöst, die zu unerwünschten Aussendungen, Abstrahlungen und Rückwirkungen auf Strom- und Kommunikationsnetze führen. Außerdem treten immer wieder Funkstörungen durch im Internet gekaufte Geräte auf. Der Betrieb dieser Geräte ist oft nicht für die EU bestimmt oder sie senden auf Frequenzen, die für diese Zwecke nicht vorgesehen sind. Deshalb ist es wichtig, dass solche Geräte die CE-Kennzeichen ausweisen und richtig eingesetzt werden.
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Darüber hinaus können Kabelfernsehanlagen Störsignale senden, weil sie nicht ausreichend abgeschirmt sind. Diese können die Kommunikation der sicherheitsrelevanten Dienste per Funk beeinträchtigen. Seit 2010 überprüft die Bundesnetzagentur, ob solche Kabelfernsehanlagen zulässige Grenzwerte überschreiten. Sollte dies der Fall sein, informieren wir die zuständigen Kabelnetzbetreiber. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wie gehe ich bei einer Funkstörung vor?
1. Prüfen Sie Geräte auf mögliche Fehler
- Ist Ihre Fernseh- bzw. Ton-und Funkempfangsanlage richtig eingestellt und für den Zweck geeignet?
- Ist die Funkversorgung ausreichend?
- Ist das Anschlusskabel oder die Hausverteilanlage der Antenne in Ordnung und ausreichend abgeschirmt?
Ihr Fachhändler, Reparaturbetrieb bzw. der Hauseigentümer sind Ihre Ansprechpartner, um die Mängel zu beseitigen. - Überprüfen Sie die genutzten Geräte wie z.B. Garagentoröffner, Türverriegelungen, Babykameras auf ein CE-Kennzeichen.
- Besitzen Sie einen Kabelanschluss? Dann informieren Sie bitte zunächst Ihren Kabelanbieter über die Störung.
2. Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur
- Rufen Sie die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16 an oder schreiben eine E-Mail an funkstoerung@bnetza.de. Die Funkstörungsannahme ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche für Sie erreichbar.
- Teilen Sie uns möglichst viele Informationen mit, z.B. die vermutliche Quelle der Funkstörung oder wie und wann die Störung auftritt.
- Sollte eine Funkstörungsermittlung vor Ort erforderlich sein, werden wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Unser Prüf- und Messdienst ist bundesweit an neunzehn Standorten vertreten.
- Unsere Ermittlungen vor Ort sind oft sehr aufwendig. Die Suche nach einer Störquelle ist für die Betroffenen kostenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, wenn sie die Störungen unverschuldet verursacht haben.
Hilfe nicht bei jeder Funkstörung möglich
Wenn eine Störung in einem sogenannten "ISM"-Frequenzband oder bei allgemein zugeteilten Frequenznutzungen auftritt, können wir nur begrenzt helfen.
ISM-Frequenzbereiche sind Frequenzen mit sog. gemischter Nutzung. In diesen Frequenzen werden auch Funkanlagen mit geringer Leistung und Reichweite in hohen Stückzahlen für unterschiedliche Anwendungen betrieben, die sich gegenseitig beeinflussen. Solche gemischten Frequenznutzungen sind nicht zu umgehen, da Funkfrequenzen ein aus physikalischen Gründen knappes Gut sind. Trotz der Vielzahl der hier betriebenen Geräte kommen Störungen jedoch relativ selten vor. In besonderen Fällen sind gegenseitige Unverträglichkeiten nicht völlig auszuschließen, die jedoch örtlich und zeitlich begrenzt sind. Hiervon können Funkanlagen wie Garagentoröffner, Wegfahrsperren, Türverriegelungen, Strichcodeleser, Babyüberwachungsanlagen und einige CB-Funkkanäle betroffen sein. Alle diese Nutzungen müssen sich das gemeinsame Frequenzband teilen, einen Vorrang bestimmter Anwender sieht die allgemeine Frequenzzuteilung nicht vor.
Aus unserer Arbeit
Die Fachleute unseres Prüf- und Messdienstes fanden auf dem Dachboden eines Mehrfamilienhauses in Düsseldorf einen UKW-Piratensender, der Störungen verursachte. Dieser illegale Rundfunksender hatte alle Rundfunkteilnehmer automatisch auf den Piratensender umgeschaltet. Davon war auch die Kommunikation im Not- und Katastrophenfall betroffen. Im Radio war deutsche Schlagermusik zu hören und auf den Radiodisplays war der Hinweis ALARM zu sehen.
Der Sender wurde außer Betrieb genommen.
- Ein Hauseigentümer meldete eine regelmäßige Störung bei seinem Radioempfang. Unsere Messtechniker konnten feststellen, dass die Störung von einem ferngesteuerten Garagentoröffner des Nachbarn verursacht wurde.
- Eine Person meldete der Bundesnetzagentur, dass der Funkautoschlüssel an einem bestimmten Ort neben dem Haus nicht funktioniert. Auf der anderen Seite des Hauses funktionierte der Schlüssel einwandfrei. Unsere Messtechniker entdeckten in der Nachbarschaft eine handelsübliche, kleine Wetterstation, die wegen eines Defekts auf falschen Frequenzen arbeitete.
- Der Flughafen Bremen meldete ein Störungssignal in der Kommunikation zwischen Tower und Cockpit. Nach einer aufwendigen Ermittlung haben unsere Messtechniker einen Mardervertreiber auf dem Dachboden eines Familienhauses in der Nähe des Flughafens gefunden.
Jagd auf Störsender: Das Portrait eines unserer Prüf- und Messtechniker
Der Herr der Messgeräte
Das Portrait eines unserer Prüf- und Messtechniker, zeigt: Ob am Boden, oder in der Luft – jeder Handgriff muss sitzen. Dieser Mann macht bei der Bundesnetzagentur in München Jagd auf Störsender.
Kontakt
Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur
Außenstelle Hamburg, Standort Itzehoe
Postkamp 26
25524 Breitenburg
Tel.: 0228 14 15 16
Mo-Fr von 7 bis 18 Uhr