Ja, im Grundsatz schon.
Die Bundesnetzagentur wird darauf hinwirken, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Zuge des Technologiewechsels von Kupfer- auf Glasfasernetze auch zukünftig eine Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern haben werden. Um dies zu gewährleisten, wird es Anbietern von Telekommunikationsdiensten ermöglicht, Verbraucherinnen und Verbrauchern auch über die Glasfasernetze anderer Anbieter Angebote zu machen.
Bei einem öffentlich geförderten Ausbau besteht immer eine Verpflichtung zur Öffnung des Netzes. Ob ein Mitbewerber das fremde Netz dann auch für die Versorgung seiner eigenen Kunden tatsächlich nutzen möchte, ist aber allein seine unternehmerische Entscheidung.
Bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau kann die Bundesnetzagentur regulatorische Auflagen erlassen, damit Eigentümer bzw. Betreiber von Glasfaserinfrastrukturen ihre Netze für andere Anbieter öffnen. Dies gilt aufgrund ihrer besonderen Marktposition insbesondere für die Deutsche Telekom.