Wie hoch sind die Kosten eines Glasfaseranschlusses?

Die einmaligen Kosten für die Installation und Neubereitung eines Glasfaseranschlusses liegen in der Regel zwischen 500 und 1000 Euro.

Bei einem frühzeitigen Vertragsabschluss im Rahmen der sogenannten Nachfragebündelung werden diese Kosten seitens des Anbieters häufig als Sonderrabatt erlassen, wenn ein Zweijahresvertrag über Glasfaserdienste abgeschlossen wird (insbesondere Internetzugangsdienst, Telefon, TV). Die Monatstarife für diese Dienste variieren stark (ab 30 Euro pro Monat): Je nach Anbieter und je nach den gebuchten Internetgeschwindigkeiten und Zusatzdiensten wie TV etc. Die Preise sind somit nicht unbedingt höher als bei DSL-Anschlüssen.

Bin ich verpflichtet, einen Glasfaservertrag abzuschließen, wenn in meiner Kommune oder im Gebäude Glasfaser verlegt wird?

Nein. Es besteht keine Pflicht, einen Vertrag zur Nutzung des Glasfasernetzes abzuschließen.

Als Alternative zu Ihrem bisherigen Kupfernetzanschluss können Sie sich nicht nur für einen Glasfaseranschluss, sondern ggf. auch für einen (TV-)Kabel-, Mobilfunk- oder Satellitenfunkanschluss entscheiden.

Ein nachträglicher Anschluss an das Glasfasernetz kann allerdings mit zum Teil deutlich höheren Kosten oder Verzögerungen verbunden sein. Haus- und Wohnungseigentümer, die sich für einen zukunftsfähigen Glasfaseranschluss entscheiden, steigern damit möglicherweise auch den Wert ihrer Immobilie.

Wird mein alter Vertrag automatisch auf Glasfaser umgestellt, wenn mein bisheriger Anbieter an meiner Adresse Glasfaser anbietet? Kann ich bei der Migration meinen bisherigen Anbieter behalten?

Sie müssen mit Ihrem bisherigen Anbieter oder mit einem neuen Anbieter einen entsprechenden Vertrag schließen.

Ihr bisheriger Anbieter wird an Ihrer Adresse nicht zwingend auch Glasfaserdienste anbieten. Vergleichen Sie gegebenenfalls die Angebote von verschiedenen Anbietern. Nehmen Sie bei Bedarf die Beratung der Verbraucherzentralen in Anspruch. Beachten Sie die Kündigungsfristen bei ihrem bisherigen Anbieter und nutzen Sie Ihre Rechte im Rahmen eines Anbieterwechsels (Weiterversorgung, Rufnummernmitnahme etc.).

Den Vertragsunterlagen können Sie entnehmen, ob Ihr Anbieter auch die Verkabelung innerhalb des Hauses übernimmt. Ihren Router können Sie bei einem Wechsel eventuell weiternutzen. Informieren Sie sich darüber ebenfalls bei Ihrem Anbieter.

Was passiert, wenn ich nicht auf Glasfaser umsteigen möchte, obwohl die Deutsche Telekom das Kupfernetz abschalten will?

Dann kann es sein, dass Ihre Internet- und Telefonverbindung mittel- bis langfristig seitens Ihres Anbieters gekündigt wird. In diesem Fall sollten Sie rechtzeitig auf Glasfaser oder eine andere Technologie umsteigen (z.B. Kabelnetz, Mobilfunk- oder Satellitenfunklösung). Die Bundesnetzagentur wird sicherstellen, dass Ihnen bereits vor dem Zeitpunkt der Abschaltung leistungsfähige Alternativen zur Verfügung stehen werden.

Wer entscheidet über den Glasfaseranschluss in einem Mehrfamilienhaus? Haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf einen Glasfaseranschluss?

In Eigentümergemeinschaften kann ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich sein. Die Anschlussarbeiten sollten stets zwischen Anbieter und Gebäudeeigentümer abgestimmt werden.

Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Duldungspflicht des Eigentümers für Anschlussarbeiten bis in die Räume des Endnutzers, wenn Mieterin oder Mieter einen Vertrag über Glasfaserdienste abschließen und die bestehende Infrastruktur im Haus nicht mitgenutzt werden kann.

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