Nein. Es besteht keine Pflicht, einen Vertrag zur Nutzung des Glasfasernetzes abzuschließen.
Als Alternative zu Ihrem bisherigen Kupfernetzanschluss können Sie sich nicht nur für einen Glasfaseranschluss, sondern ggf. auch für einen (TV-)Kabel-, Mobilfunk- oder Satellitenfunkanschluss entscheiden.
Ein nachträglicher Anschluss an das Glasfasernetz kann allerdings mit zum Teil deutlich höheren Kosten oder Verzögerungen verbunden sein. Haus- und Wohnungseigentümer, die sich für einen zukunftsfähigen Glasfaseranschluss entscheiden, steigern damit möglicherweise auch den Wert ihrer Immobilie.