Ja. Neben den regulierten Tarifen für intra-EU-Kommunikation kann es auch noch andere Tarife geben. Solche alternativen Tarife enthalten neben den Mitgliedstaaten der EU zusätzlich Drittländer, wie etwa die Schweiz. Sofern Verbraucher solchen Tarifen ausdrücklich zugestimmt haben, können die Anbieter auch Preise verlangen, die über die Höchstgrenzen hinausgehen.
Des Weiteren besteht grundsätzlich für Anbieter die Möglichkeit, auf Antrag die Preisobergrenzen zu überschreiten. Anbieter, deren Geschäftsmodell aufgrund der regulierten Intra-EU-Kommunikation gefährdet ist, können bei der Bundesnetzagentur höhere Preise beantragen. Die Bundesnetzagentur kann ausnahmsweise nach Prüfung des Antrags für einen Zeitraum von einem Jahr Preise über den regulierten Preisobergrenzen festsetzen, die geeignet sind, die Tragfähigkeit des inländischen Geschäftsmodells sicherzustellen. Diese Tragfähigkeitsaufschläge können auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies höhere Preise für Intra-EU-Kommunikation zur Folge haben.