Te­le­fo­nie­ren in­ner­halb der EU

Wenn Sie als Verbraucherin oder Verbraucher aus Deutschland jemanden in einem anderem EU-Mitgliedstaat anrufen oder eine SMS schicken, dann gelten dafür bestimmte Preisobergrenzen (sogenannte Intra-EU-Kommunikation).

  • Seit Mai 2019 zahlen Sie max. 19 Cent zzgl. MwSt. pro Minute für Auslandsgespräche und max. 6 Cent zzgl. MwSt. für eine SMS in andere EU-Staaten.
  • Die Preisobergrenzen gelten für EU-Länder, Norwegen, Liechtenstein, Island sowie Gebiete in äußerster Randlage.
  • Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob Sie aus dem Mobilfunk- oder Festnetz anrufen.
  • Diese Preisobergrenzen gelten nicht, wenn Sie einen Flatrate-Tarif haben, d. h. wenn Ihre Gespräche und SMS pauschal und nicht nutzungsabhängig berechnet werden.

Preisobergrenzen gelten nur für Verbraucher

Die Preisobergrenzen gelten nur für Verbraucherinnen und Verbraucher, da sie vor hohen Preisen geschützt werden sollen. Für Geschäftskunden gelten die Preisobergrenzen und Vorschriften für Intra-EU-Kommunikation nicht. Unter Geschäftskunden fallen ebenfalls Personen, die Anrufe oder SMS zu gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Zwecken nutzen.

Hilfe bei Problemen

Wenden Sich in erster Linie an Ihren Anbieter. Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Anbieter nicht klären konnten, schreiben Sie uns per Kontaktformular, Fax oder Post an Verbraucherservice Telekommunikation, Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn, Fax: 030 22480 517. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Regelungen zur intra-EU Kommunikation innerhalb Deutschlands.

Haben Sie zu hohe Rechnung bekommen? Lesen Sie weitere Informationen zum Thema Rechnung.

Erfahren Sie mehr dazu in dem Video von BEREC (Gremium der europäischen Regulierer für elektronische Kommunikation). Der Film ist in englischer Sprache mit deutschen Untertiteln verfügbar.

Fragen und Antworten

Was ist mit einer Auslandsverbindung oder auch Intra-EU-Kommunikation gemeint?

Bei Auslandverbindung oder Intra-EU-Kommunikation handelt es sich um nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste aus dem Heimatstaat des Verbrauchers in einen anderen Mitgliedstaat; d. h. Anrufe und SMS beispielsweise von einer deutschen Telefonnummer zu einer Telefonnummer in einem anderen Mitgliedstaat (z. B. Niederlande).

Was ist der Unterschied zwischen EU-Roaming ("Roam-like-at-home") und Auslandsverbindungen (Intra-EU-Kommunikation)?“

Beim internationalen Roaming nutzen Sie ein fremdes Mobilfunknetz in einem anderen Land. Zur Nutzung von fremden Mobilfunknetzen in anderen EU-Mitgliedstaaten hat die EU Regelungen erlassen (Roaming-Verordnung). Diese Regelungen ermöglichen seit dem 15.07.2017 das Telefonieren, Surfen und SMS verschicken wie zu Hause ("roam-like-at-home").

Im Gegensatz hierzu ermöglicht Ihnen die Intra-EU-Kommunikation Anrufe und SMS von Ihrem Heimatland aus in einen anderen Mitgliedstaat zu den ab dem 15.05.2019 geltenden Preisobergrenzen i.H.v. 0,19 € / Minute für Anrufe sowie 0,06 € / SMS. Zusätzlich zu den Preisobergrenzen wird die Mehrwertsteuer fällig.

Weitere Informationen zu EU-Roaming und RLAH finden Sie hier.

Gelten die Preisobergrenzen sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunknetz?

Ja, die Preisobergrenzen gelten unabhängig davon, ob Sie aus dem Festnetz oder Mobilfunknetz einen Anruf tätigen oder eine SMS senden

Seit wann gelten die Regelungen?

Die Regelungen zur Intra-EU-Kommunikation sind mit dem Beginn des 15.05.2019 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt gelten insoweit auch die Preisobergrenzen i.H.v. 0,19 € / Minute für Anrufe sowie 0,06 € / SMS (jeweils zzgl. MwSt.)

Können die Preisobergrenzen von den Anbietern auch überschritten werden?

Ja. Neben den regulierten Tarifen für intra-EU-Kommunikation kann es auch noch andere Tarife geben. Solche alternativen Tarife enthalten neben den Mitgliedstaaten der EU zusätzlich Drittländer, wie etwa die Schweiz. Sofern Verbraucher solchen Tarifen ausdrücklich zugestimmt haben, können die Anbieter auch Preise verlangen, die über die Höchstgrenzen hinausgehen.

Des Weiteren besteht grundsätzlich für Anbieter die Möglichkeit, auf Antrag die Preisobergrenzen zu überschreiten. Anbieter, deren Geschäftsmodell aufgrund der regulierten Intra-EU-Kommunikation gefährdet ist, können bei der Bundesnetzagentur höhere Preise beantragen. Die Bundesnetzagentur kann ausnahmsweise nach Prüfung des Antrags für einen Zeitraum von einem Jahr Preise über den regulierten Preisobergrenzen festsetzen, die geeignet sind, die Tragfähigkeit des inländischen Geschäftsmodells sicherzustellen. Diese Tragfähigkeitsaufschläge können auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies höhere Preise für Intra-EU-Kommunikation zur Folge haben.

Für wen gelten die Tarife?

Bei der Regulierung von intra-EU-Kommunikation handelt es sich um eine reine Verbraucherschutzvorschrift, die den erheblichen Preisunterschieden für Anrufe und SMS in das EU-Ausland in den einzelnen Mitgliedstaaten vorbeugen und somit Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Preisen schützen soll. Für Geschäftskunden gelten die Vorschriften nicht. Unter Geschäftskunden werden Personen verstanden, die Anrufe oder SMS zu gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Zwecken nutzen.

Für welche Tarife gelten die Preisobergrenzen?

a) Rein nutzungsabhängige: Tarife für Anrufe sowie SMS in andere Mitgliedstaaten; das heißt, deren Nutzung pro Einheit - Anrufe pro Minute sowie SMS pro Stück - abgerechnet werden.

b) Teilweise nutzungsabhängige: Hiermit sind Tarife gemeint, bei denen ein gewisses Volumen (bspw. 60 Minuten / 100 SMS) zu einem festen Entgelt (z. B. 5 € / Monat) inkludiert ist und die nach Verbrauch des Inklusivvolumen nutzungsabhängig weiter berechnet werden. Sieht ein Tarif beispielsweise vor, dass man 60 Minuten in das EU-Ausland für sechs Euro telefonieren kann, gilt die Preisobergrenze von 0,19 € ab der 61. Minute, d. h. ab der 61. Minute wird gemäß der Vorschriften nutzungsabhängig abgerechnet.

Welche Länder sind umfasst?

Neben den EU-Mitgliedstaaten gelten die Regelungen ebenfalls auch für Anrufe und SMS in die Gebiete in äußerster Randlage wie z. B. Madeira und die kanarischen Inseln.

Gibt es Tarife, bei denen einzelne Regelungen nicht greifen?

Gänzlich von den Preisobergrenzen befreit sind Tarife, welche ausschließlich ein definiertes Volumen an Anrufminuten und/oder SMS in andere Mitgliedstaaten zu einem fixen Entgelt enthalten und nach dessen Verbrauch keine nutzungsabhängige Abrechnung erfolgt. Dabei handelt es sich um pauschale Tarife. Pauschale Tarife können beispielsweise Tages oder Monatsflatrates sein, die zu einem einmaligen Preis gekauft werden und nach dessen Ablauf bzw. Verbrauch keine weitere Nutzung für intra-EU-Kommunikation mehr möglich ist.

Gilt die Regelung auch für Sonderrufnummern?

Im Fall von Sonderrufnummern gelten die Preisobergrenzen für den Teil des Preises, welcher für die Verbindung anfällt. Typischerweise werden unter Sonderrufnummern Dienste mit Mehrwert angeboten. Für den Mehrwert bzw. die Dienstleistung, welcher unter Sonderrufnummern angeboten werden, gelten die Preisobergrenzen nicht. Insoweit kann sich der Preis für eine Sonderrufnummer zusammensetzen aus Verbindung (Preisobergrenzen von 0,19 € / Minute + Preis der Dienstleistung).

Im Fall von 0800-Nummern, die im Inland kostenlos sind, können Anbieter ebenfalls bis zu 0,19 € / Minute verlangen. Lediglich bei den in der gesamten Union unentgeltlichen 00800 Rufnummern fallen keine weiteren Gebühren an.

Kontakt

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Kundenschutz Telekommunikation
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Tel.: 0228 14 15 16

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