Erster Ansprechpartner bei unzureichender Mobilfunkleistung oder möglichen Störungen ist stets der Anbieter. Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die Kundenbetreuung.
Als Verbraucher entscheiden Sie bei der Wahl Ihres Mobilfunkanbieters, welches Netz Sie nutzen möchten. Die diversen Anbieter von Mobilfunkdiensten nutzen jeweils eins der vier Mobilfunknetze der Telekom, Vodafone, Telefónica oder 1 & 1. Welche das sind, erfahren Sie vom jeweiligen Anbieter.
Die vorhandenen Mobilfunknetze unterscheiden sich hinsichtlich Netzabdeckung und -qualität. Ebenso werden auch die entsprechenden Tarife zu unterschiedlichen Preisen vermarktet. Je nach Versorgungssituation vor Ort könnte der Wechsel zu einem Anbieter in einem anderen Mobilfunknetz Abhilfe bei schlechtem Empfang schaffen. Über Test-SIM-Karten der Anbieter können Verbraucher die Versorgung vor Ort unverbindlich und gegebenenfalls kostenlos prüfen.
Möglicherweise haben Sie ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung oder eine Minderung. Alle Informationen dazu finden Sie im Verbraucherportal der Bundesnetzagentur.
Bitte beachten Sie, dass Sie etwaige Ansprüche auf Minderung oder eine Kündigung selbst durchsetzen müssen, gegebenenfalls mit der Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts.
Vertragsfragen sind grundsätzlich dem Zivilrecht zuzuordnen, und die Bundesnetzagentur setzt selbst keine zivilrechtlichen Geldansprüche aus Verträgen durch. Stattdessen empfiehlt die Bundesnetzagentur zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche eine Schlichtung oder den Weg vor ein Zivilgericht, gegebenenfalls mit der Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts.