Weitere Fragen und Antworten

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Wo kann ich die aktuelle Mobilfunkversorgung an meinem Wohnort prüfen?

Mit der Mobilfunk-Monitoring-Karte im Gigabit-Grundbuch können Sie den erwartbaren Mobilfunkempfang an Ihrem Standort netzbetreiber- und technologieübergreifend prüfen. Bitte beachten Sie, dass es durch verschiedene Faktoren zu Abweichungen zwischen gemeldeter und tatsächlicher Empfangsstärke kommen kann.

Weshalb ist der Empfang unzureichend, obwohl die Karte des Mobilfunk-Monitoring eine Versorgung ausweist?

Hierfür kommen verschiedene Ursachen in Betracht:

  • Standort und Signaldämpfung: Die Karte zeigt die prognostizierte Versorgung im Außenbereich. Bauliche Gegebenheiten, wie Wände oder moderne Wärmeschutzverglasung sowie topographische Besonderheiten, wie Lagen im Tal oder dichte Wälder, können das Funksignal erheblich dämpfen oder blockieren.
  • Verwendetes Endgerät: Die technische Ausstattung des Endgeräts hat Einfluss auf die Empfangsleistung. Insbesondere ältere Mobilfunkgeräte unterstützen unter Umständen nicht alle modernen Frequenzbänder, was die Empfangsqualität beeinträchtigen kann.
  • Netzauslastung: Im Mobilfunk teilen sich mehrere Nutzer die verfügbare Netzkapazität. In Bereichen mit hohem Nutzeraufkommen, beispielsweise bei Großveranstaltungen, kann ein Mobilfunknetz seine Kapazitätsgrenzen erreichen, auch wenn prinzipiell eine Netzabdeckung besteht.

Generell stellt die Karte eine Prognose der lokalen Netzabdeckung dar, die auf den von den Mobilfunknetzbetreibern gelieferten Daten basiert. Ausführliche Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten zur Karte.

Wie kann ich ein Funkloch melden?

Die Smartphone-App Breitbandmessung bietet mit der Funktion „Funklöcher erfassen“ die Möglichkeit, Funklöcher zu dokumentieren und an die Bundesnetzagentur zu melden. Die App ermöglicht es, die augenblickliche Netzverfügbarkeit des Mobilfunknetzes zu erfassen. Sie finden die App für Android und iOS in den jeweiligen App Stores. Neben der Funklochmeldung können Sie die App auch nutzen, um die verfügbare Bandbreite an Ihrem Standort zu messen. Weitere Informationen zur Funktionsweise und den technischen Hintergründen der App entnehmen Sie den Fragen und Antworten zur Breitbandmessung.

Hinweis: Die Meldungen von Versorgungslücken über die Funkloch-App sind ein wichtiges Kontrollinstrument für die Bundesnetzagentur. Sie dienen der Überprüfung von Netzbetreiber-Angaben. Eine einzelne Meldung löst keine automatischen Prozesse zur Behebung aus, sondern erweitert die Datengrundlage, auf deren Basis die Bundesnetzagentur die Netzversorgung betrachtet.

Beachten Sie, dass die Bundesnetzagentur nur Funklöcher registrieren kann, die Verbraucher über die Breitbandmessung-App melden. Anderweitige Meldungen, etwa via E-Mail, sind nicht möglich.

Was kann ich tun, wenn der Mobilfunkanbieter seine Leistung nicht erbringt?

Erster Ansprechpartner bei unzureichender Mobilfunkleistung oder möglichen Störungen ist stets der Anbieter. Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die Kundenbetreuung.

Als Verbraucher entscheiden Sie bei der Wahl Ihres Mobilfunkanbieters, welches Netz Sie nutzen möchten. Die diversen Anbieter von Mobilfunkdiensten nutzen jeweils eins der vier Mobilfunknetze der Telekom, Vodafone, Telefónica oder 1 & 1. Welche das sind, erfahren Sie vom jeweiligen Anbieter.

Die vorhandenen Mobilfunknetze unterscheiden sich hinsichtlich Netzabdeckung und -qualität. Ebenso werden auch die entsprechenden Tarife zu unterschiedlichen Preisen vermarktet. Je nach Versorgungssituation vor Ort könnte der Wechsel zu einem Anbieter in einem anderen Mobilfunknetz Abhilfe bei schlechtem Empfang schaffen. Über Test-SIM-Karten der Anbieter können Verbraucher die Versorgung vor Ort unverbindlich und gegebenenfalls kostenlos prüfen.

Möglicherweise haben Sie ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung oder eine Minderung. Alle Informationen dazu finden Sie im Verbraucherportal der Bundesnetzagentur.

Bitte beachten Sie, dass Sie etwaige Ansprüche auf Minderung oder eine Kündigung selbst durchsetzen müssen, gegebenenfalls mit der Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts.

Vertragsfragen sind grundsätzlich dem Zivilrecht zuzuordnen, und die Bundesnetzagentur setzt selbst keine zivilrechtlichen Geldansprüche aus Verträgen durch. Stattdessen empfiehlt die Bundesnetzagentur zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche eine Schlichtung oder den Weg vor ein Zivilgericht, gegebenenfalls mit der Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts.

Ich habe einen 5G-Vertrag, an meinem Wohnort erhalte ich aber kein 5G-Netz. Woran liegt das?

Der 5G-Netzausbau in Deutschland ist noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Je nach Netzbetreiber variiert die Abdeckung. Manche Mobilfunknetzbetreiber sind an bestimmten Orten besser vertreten als andere. So kann es vorkommen, dass Ihr Netzbetreiber an Ihrem Wohnort noch keine 5G-Versorgung aufgebaut hat. Besonders betroffen sind davon ländliche und strukturschwache Gebiete.

Die interaktive Mobilfunk-Monitoring-Karte im Gigabit-Grundbuch zeigt die Versorgung mit den unterschiedlichen Mobilfunktechnologien (2G, 4G, 5G, 5G SA) vor Ort. Die Darstellung erfolgt sowohl netzbetreiberübergreifend als auch netzbetreiberspezifisch. Mit den aktuellen Versorgungsauflagen legt die Bundesnetzagentur den Fokus auf die Stärkung des ländlichen Raums.

Neben einem fehlenden Ausbau können weitere Gründe für den fehlenden 5G-Empfang verantwortlich sein:

  • Schwache Empfangsleistung oder Inkompatibilität des Endgeräts
  • Abschirmung, etwa durch Gebäude oder topographische Faktoren
  • Bewegung im Fahrzeug (Auto, Zug etc.)
  • Störungen durch Wetterbedingungen

Was tut die Bundesnetzagentur für die Verbesserung des Mobilfunknetzes in Deutschland?

Grundsätzlich gilt, dass die Funknetzplanung den Mobilfunknetzbetreibern obliegt. Informationen zum geplanten Netzausbau erfragen Sie direkt bei den jeweiligen Anbietern.

Die Bundesnetzagentur legt im Rahmen der Frequenzzuteilung Auflagen für die Betreiber fest. Diese haben zum Ziel, die Flächenversorgung mit mobilem Breitband zu verbessern. 2025 hat die Bundesnetzagentur die Frequenzzuteilung um fünf Jahre verlängert.

Die daran verknüpften Auflagen an die Mobilfunknetzbetreiber fokussieren sich unter anderem auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie den Ausbau des Mobilfunks entlang von Verkehrswegen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

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