Netz­neu­tra­li­tät

Netzneutralität bedeutet, dass Daten unabhängig von deren Herkunft, Inhalt, Anwendung, Absender, Empfänger in Netzen gleich behandelt werden. Das ist für uns alle von zentraler Bedeutung, da wir Informationen und Internetdienste wie E-Mail, Nachrichten, VoIP oder Videos frei nutzen können. Dadurch haben alle Nutzer gleiche Chancen. Ideen und Innovationen können sich frei entfalten.

Diskussion in Europa

Da der Zugang zum freien und offenen Internet eine zentrale Bedeutung für uns alle hat, wird das Thema europaweit diskutiert. Der europäische Gesetzgeber hat Regeln zur Sicherstellung der Netzneutralität (Telekom-Binnenmarkt-Verordnung) festgelegt. Die Verordnung verankert Netzneutralität als Grundprinzip und soll sicherstellen, dass Datenverkehr nicht diskriminiert, geblockt, gedrosselt oder priorisiert wird. Dadurch sollen Nutzerrechte geschützt werden, denn alle sollen Informationen und Dienste frei nutzen können. Die Anbieter müssen dafür den gesamten Verkehr grundsätzlich gleich behandeln. Eine "angemessene Verwaltung" des Datenverkehrs ist nur zulässig, um technische Anforderungen für Qualität der Dienste und die Netzsicherheit im öffentlichen Interesse zu gewährleisten. Ein solches Verkehrsmanagement muss transparent, nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein und darf nicht aus kommerziellen Interessen erfolgen. Eine spezielle Datenkategorie, z. B. Videos oder Spiele, darf nicht gegen Bezahlung priorisiert werden. Erst recht darf der konkrete Inhalt nicht überwacht werden, und die Maßnahmen dürfen nicht länger als erforderlich aufrechterhalten werden.

Darüber hinaus müssen die Internetanbieter ihre Kunden über vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs oder über die Rechte der Nutzer, wenn die tatsächliche Datenübermittlung von der vertraglich vereinbarten abweicht, ordnungsgemäß informieren.

Mehr zu diesen Transparenzvorgaben lesen Sie unter Vertrag.

Was macht die Bundesnetzagentur?

Seit 2016 überwacht die Bundesnetzagentur die Netzneutralität in Deutschland. In diesem Zusammenhang prüfen wir, ob Anbieter bestimmte Webseiten oder Dienste blockieren oder ein Zugriff auf bestimmte Angebote verlangsamen oder priorisieren.

So hat die Bundesnetzagentur u. a. Angebote für das sog. "Zero Rating" untersucht. Dabei handelt es sich um ein Angebot, bei dem bestimmte Dienste wie Audio, Video oder Spiele aus dem monatliche Übertragungsvolumen ausgenommen werden. Die Bundesnetzagentur hat solche Zero-Rating-Angebote "StreamOn" von Telekom und "Vodafone Pass" untersucht und untersagt. Anschließend haben die Anbieter die Tarife entsprechend angepasst.

Ihre Fragen und Hinweise

Haben Sie konkrete Hinweise, dass Ihr Anbieter die Netzneutralität verletzt, werden wir Ihre Informationen überprüfen. Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Weitere Informationen zum Prinzip der Netzneutralität finden Sie hier.

Kontakt

Kontaktformular

Es dient der Beschleunigung, wenn Sie das Online-Kontaktformular nutzen. Hierüber werden vorgangsrelevante Angaben abgefragt, Sie können relevante Dokumente mit Nachweisen hochladen und Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erteilen.

Kundenschutz Telekommunikation
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn

Tel.: 0228 14 15 16

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