FAQ: Häufige Fragen zum Thema EU-Roaming

Was ist Roaming im Sinne der Roaming-Verordnung?

Sie sind ein Roaming-Kunde im Sinne der Roaming-Verordnung, wenn Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen die Nutzung Ihres mobilen Endgerätes in einem anderen Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Sobald dies der Fall ist, gelten Regelungen der Roaming-Verordnung.

Was bedeutet das Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH)?

Roam-Like-At-Home bedeutet, dass Sie Ihren inländischen Tarif zu den gleichen Preisen und Bedingungen im EU-Ausland nutzen können. So können Sie mit Ihren deutschen Mobilfunkvertrag beispielsweise im Urlaub in Österreich ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS versenden oder mobile Daten nutzen. Gleiche Bedingungen bedeutet beispielsweise, wenn sie im Inland 5G Mobilfunk nutzen, so muss Ihr Anbieter dies auch im europäischen Ausland anbieten, sofern dort 5G verfügbar ist.

Meine mobile Datennutzung im Ausland ist langsamer als zu Hause. Wie kann das sein?

Grundsätzlich unterliegt Mobilfunk äußeren Einflussfaktoren. Wetter, Topographie Auslastung der Funkzellen sind nur einige Beispiele. Ihr Roaming-Anbieter informiert Sie auf seinen Internetseiten über Gründe, warum die Qualität der Roaming-Dienste von den Mobilfunkdiensten zu Hause abweichen kann und welche Parameter den Roaming-Datendienst beeinflussen können.

Wo finde ich Informationen zur Qualität des Roamingdienstes?

Ihr Roaming-Anbieter informiert Sie in den Vertragsunterlagen über die Qualität der Roamingdienste und informiert ebenfalls auf den eigenen Internetseiten hierüber. Die Informationen enthalten Auskünfte über die zu erwartenden Dienstqualität bezogen auf Mobilfunktechnologie, wie sich die Qualität in der Praxis von der inländischen Qualität unterscheiden kann sowie Erläuterung, wie sich relevante Faktoren auf die Dienstqualität auswirken können (Verfügbarkeit bestimmter Technik, Netzabdeckung, Schwankung aufgrund externer Faktoren z.B. Topografie). Außerdem informiert Sie ihr Anbieter über etwaige Beschwerdeverfahren.

Welche Voraussetzungen müssen für Roam-Like-At-Home erfüllt sein?

Die Kundin/Der Kunde muss

  • einen Mobilfunktarif haben, der eine Nutzung im Ausland zulässt

    und

  • in ein ausländisches Mobilfunknetz (nicht in seinem Heimatnetz) eingebucht sein

    und

  • die Roaming-Dienste angemessen nutzen.

Wann gilt das Roam-Like-At-Home-Prinzip nicht?

Wenn Sie

  • mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag aus Deutschland (kein Roaming) eine Person in Österreich anrufen. Dabei handelt es sich dabei um eine Auslandsverbindung.
  • mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag in einem Drittstatt (z.B. Türkei) unterwegs sind und nach Deutschland anrufen. Hierbei gilt das Roaming zu Inlandspreisen nicht. Die Roaming-Verordnung gilt nur innerhalb der EU sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island.
  • Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen nutzen, findet das RLAH-Prinzip ebenfalls keine Anwendung und es gelten andere Regelungen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Roaminganruf und einer internationalen Mobilfunkverbindung?

in andRoaming innerhalb der EU: Wenn Sie sich nicht in Ihrem Heimatnetz, sondern in einem besuchten Netz innerhalb eines anderen EU-Mitgliedstaates oder in Liechtenstein, Norwegen oder Island befinden. Die Regelungen der Roaming-Verordnung finden nur in diesem Fall Anwendung.

Internationale Mobilfunkverbindung (Auslandsgespräch): Wenn Sie aus Ihrem Heimatnetz jemanden in einem anderen EU-Land anrufen, handelt es sich um eine internationale Verbindung (Auslandsverbindung). Internationale Verbindungen sind i.d.R. in den Preislisten Ihres Mobilfunkanbieters geregelt und werden anders (häufig höher) bepreist. RLAH gilt daher nur für Verbindungen, die Sie als Roamingkunde in anderen Mitgliedsstaaten herstellen. Seit dem 15.05.2019 gelten für Auslandsgespräche in der EU besondere Regelungen.

Für welche Tarife gelten die Roaming-Regelungen?

Grundsätzlich gelten die Regelungen für alle Tarife und alle Mobilfunkkunden inklusive Prepaid-Tarife, die internationales Roaming beinhalten.

Es ist jedoch auch möglich, mit den Anbietern gesonderte Tarife abzuschließen. Diese können als sogenannte "alternative Roamingtarife" von den Netzbetreibern angeboten werden. Ein Wechsel zurück in einen RLAH-Tarif sollte jedoch in der Regel innerhalb eines Werktages kostenlos möglich sein, wenn der Anbieter keinen weiteren Mindestzeitraum (max. 2 Monate) für den alternativen Tarif festgelegt hat und dies transparent den Kundinnen und Kunden mitgeteilt wird (zum Beispiel in den AGB oder dem Produktinformationsblatt).

Siehe hierzu auch: Verträge mit Rahmentarifen

Was kostet ein eingehender Anruf innerhalb von der EU und in Norwegen, Liechtenstein und Island?

Gemäß der Roaming-Verordnung sind ankommende Gespräche auf Reisen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für Sie kostenlos (Ausnahmen bei Schiffen und Flugzeugen möglich).

Sind Einstellungen an meinem mobilen Endgerät erforderlich?

Nein. Neben der Aktivierung von Roamingdiensten müssen Sie in der Regel keine weiteren speziellen Einstellungen an Ihrem Endgerät durchführen, um Ihren Inlandstarif im EU-Ausland nutzen zu können. Bezüglich der Roaming-Grundeinstellungen kontaktieren Sie bitte Ihren Mobilfunkbetreiber oder lesen die Anleitung Ihres mobilen Endgerätes.

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