Ihr Mobilfunkanbieter kann Ihr Nutzungsverhalten über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten beobachten. Deuten nach Ablauf der vier Monate sowohl die Nutzung als auch Ihr Aufenthaltsort überwiegend auf eine Auslandsnutzung hin, wird Sie Ihr Mobilfunkanbieter warnen, dass Aufschläge erhoben werden können, sofern Sie Ihr Nutzungsverhalten nicht in den nächsten zwei Wochen ändern.
Sollte Ihr Mobilfunkanbieter das Datenvolumen begrenzen, wird Sie Ihr Mobilfunkanbieter darüber in Kenntnis setzen und Ihnen mitteilen, wieviel Ihr zur Verfügung stehendes Roaming-Datenvolumen beträgt, und nach Ablauf des entsprechenden Volumens über ggf. zu erhebende Roaming-Aufschläge informieren. Lesen Sie mehr zu Roaming-Aufschlägen hier.