Te­le­fo­nie­ren und Sur­fen im Aus­land

In Kürze

  • Internationales Roaming ist die Nutzung Ihres mobilen Endgerätes in einem ausländischen Mobilfunknetz für Telefonate, Nachrichten und mobile Daten. Sie können Roaming nutzen, wenn Ihr Mobilfunkvertrag es umfasst.
  • Roam-like-at-home beim EU-Roaming: Telefonieren, SMS und Surfen in der EU sowie Liechtenstein, Norwegen und Island kostet Sie genauso viel wie in Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Roaming-Aufschläge anfallen dürfen.
  • Wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind und Ihren deutschen Tarif nutzen, können für Sie höhere Kosten entstehen. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem Anbieter.
  • Zusätzliche Kosten können bei Reisen auf Schiffen und in Flugzeugen oder bei Nutzung von WLAN-Calls entstehen.
  • Wenn Sie sich in Deutschland befinden, also nicht „roamen“, und in ein anderes EU-Land telefonieren oder SMS versenden, dann gelten regulierte Preisobergrenzen für Auslandsverbindungen. Mehr dazu unter Telefonieren innerhalb der EU.

Roaming in der Europäischen Union

Neufassung der Roaming-Regelungen zum 1. Juli 2022

Die Regelungen der geänderten Roaming-Verordnung, die das Roaming zu Inlandspreisen zum 15.06.2017 eingeführt hat, liefen am 30.06.2022 aus. Daher hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und Rat einen Vorschlag für eine Neufassung der Roaming-Verordnung vorgelegt, die sich schließlich auf eine Neufassung verständigten. Am 1. Juli 2022 ist die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft getreten.

Die wesentlichen Neuerungen

  • Neu ist, dass nunmehr nicht nur der gleiche Preis bei Reisen in der Union gilt, sondern auch die gleichen Bedingungen wie zu Hause.

Im Klartext heißt dies, dass wenn Sie beispielsweise in Deutschland 5G Mobilfunkdienste nutzen, können Sie diese genauso wie zu Hause zum gleichen Preis auch in einem anderen Mitgliedstaat nutzen, wenn 5G dort verfügbar ist. Einen Anspruch auf eine neuere Mobilfunktechnologie als zu Hause beim Reisen in der EU bedeutet dies jedoch nicht.

Zusätzlich wurden die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch erweiterte Transparenzmaßnahmen gestärkt.

  • Roaming-Anbieter haben nun die Pflicht, ihre Kundinnen und Kunden bei der Einreise in andere Mitgliedstaaten vor dem Risiko zusätzlicher Gebühren zu warnen.

Hier geht es um die sogenannten Mehrwertdienste, also zum Beispiel 0180-Nummern. Wer über eine telefonische Hotline den Flug umbucht oder den Mietwagen verlängert, ist oft auf diese Nummern angewiesen. Die neue Regelung schafft Transparenz, verhindert sie doch den Schrecken beim Blick auf die Telefonrechnung nach dem Urlaub.

Notrufe sind auch und vor allem im Ausland ein Thema. Deshalb hat der europäische Gesetzgeber auch hier nachgebessert.

  • Ebenfalls bei der Einreise erhält man eine SMS mit Hinweisen zu alternativen Notrufen, zum Beispiel für Gehörlose. Außerdem ist in dieser Nachricht ein Link zu finden, der auf eine Notruf-App verweist.

Was in Deutschland die WarnApp NINA ist, gibt es auch in anderen Ländern. Sie informieren rechtzeitig über extreme Wetterlagen - wie Starkregen und Wirbelstürme - und ermöglichen einen schnellen Notruf. Wer das weiß und für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland eine solche App installiert, lebt ohne Frage sicherer. Es dauert allerdings noch bis sämtliche Notrufdienste in der Europäischen Union in einer Datenbank zusammengetragen sind. Deshalb gilt diese Informationspflicht erst ab dem 1. Juni 2023.

Bei Reisen nach Großbritannien informieren Sie sich bitte über die geltenden Roaming-Preise bei Ihrem Anbieter.

Wie funktioniert das EU-Roaming ("Roam-like-at-home")?

Telefonieren Sie beispielsweise aus Frankreich nach Deutschland oder aus Frankreich nach Spanien kostet Sie das als deutschen Mobilfunknutzer genauso viel, als würden Sie innerhalb Deutschlands telefonieren. Das gilt auch für SMS und mobile Daten. Gespräche innerhalb eines Mitgliedsstaates oder von einem ausländischen Mitgliedstaat in einen anderen oder nach Deutschland werden wie Gespräche innerhalb Deutschlands berechnet.
Ankommende Gespräche und SMS auf Reisen sind für Sie kostenlos.
Achtung beim Roaming auf auf Schiffen oder in Flugzeugen.
Das EU-Roaming gilt grundsätzlich für alle Verträge, inklusive Prepaid-Verträge. Geschäftskunden haben meist individuell vereinbarte Tarife, die abweichende Regeln haben können.
Haben Sie einen volumenbasierten Daten- oder Telefonie-Tarif gewählt, werden genutzte Einheiten (Minuten, SMS, MByte bzw. GByte) abgezogen wie bei entsprechender Nutzung in Deutschland.
Roaming-Aufschläge durch den Anbieter sind möglich, z. B. wenn Sie Roaming permanent nutzen oder wenn Sie sich überwiegend im EU-Ausland aufhalten. Mobilfunkanbieter können in den Verträgen mit ihren Kundinnen und Kunden sog. angemessene Nutzungsgrenzen vereinbaren. Dafür gelten spezielle Regelungen.
Neben der Aktivierung von Roamingdiensten müssen Sie in der Regel keine weiteren Einstellungen an Ihrem Endgerät durchführen. Zu den Roaming-Grundeinstellungen kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkbetreiber oder lesen die Anleitung Ihres Endgerätes.
EU-Roaming gilt nicht für WLAN-Calls und für Gespräche von Deutschland ins Ausland. Seit 2019 gibt es hierfür besondere Regelungen Telefonieren innerhalb der EU.

Gleiche Qualität wie zu Hause

Durch die Neufassung der Roaming–Verordnung gilt auf Reisen in der EU nicht nur der gleiche Preis wie zu Hause sondern auch grundsätzlich die gleiche Qualität. Dies bezieht sich insbesondere auf die Mobilfunktechnologie, die Sie zu Hause in Deutschland nutzen. Wenn Sie also z.B. einen Mobilfunktarif gewählt haben, der Ihnen 5G und Roaming ermöglicht, gilt dies auch innerhalb der Union, wenn 5G im besuchten Mitgliedsstaat verfügbar ist.

In der Praxis kann die Übertragungsgeschwindigkeit insbesondere beim Mobilfunk jedoch variieren. Über Gründe, warum die Qualität von der zu Hause abweichen kann, informiert Sie ihr Roaming-Anbieter auf seinen Internetseiten.

Mehrwertdienste

Zum Schutz vor unerwarteten Roaming-Aufschlägen muss Sie ihr Roaming-Anbieter seit dem 01.07.2022 über das Risiko von Roaming-Aufschlägen bei der Nutzung von Mehrwertdiensten u.a. shared-cost (0180x), freephone (0800) sowie Premiumdienste (0900) bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat informieren.

Ab dem 01.06.2023 stellt Ihnen ihr Roaming-Anbieter darüber hinaus auf einer eigenen Internetseite Informationen über alle Rufnummerngassen von Mehrwertdiensten zur Verfügung, bei denen das Risiko von zusätzlichen Roaming-Aufschlägen besteht. (Beispielsweise alle Rufnummern, die mit 0900 beginnen)

Notruf

Auch auf Ihren Reisen können Sie in eine Notlage geraten. Damit Sie schnelle Hilfe rufen können informiert Sie ihr Roaming-Anbieter über die europäisch einheitliche Notrufnummer 112. Zusätzlich erhalten Sie ab dem 01.06.2023 ebenfalls Informationen über alternative Notruf-Dienste, insbesondere für gehörlose Teilnehmerinnen und Teilnehmer, einschließlich öffentlicher Notrufsysteme (in Deutschland ist dies die NINA-App). Auf den entsprechenden Internetseiten ihres Roaming-Anbieters finden Sie auch den entsprechenden Link zum Download entsprechender Notruf-Systeme.

Begrenzung des Datenroamings in der EU

Roaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungen das nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Hintergrund hierbei ist, dass den Roaming-Anbietern Kosten entstehen, da sie entsprechende Datenvolumina vom Betreiber des besuchten Netzes im Ausland einkaufen müssen. Dabei gelten regulierte maximale Großhandelspreise von derzeit 3,00 Euro pro GByte (2021). Ohne eine Begrenzung des Datenvolumens beim Roaming könnten gerade Anbieter mit vergleichsweise günstigen Tarifen gezwungen sein, einzelne Roaming-Dienste gänzlich auszuschließen.

Roaming außerhalb der Europäischen Union

Wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind, können Telefonate (inklusive eingehende Anrufe), SMS und die Nutzung von mobilen Daten mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag teuer werden.

Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Preise für Roaming-Dienste im besuchten Land bei Ihrem Anbieter. Fragen Sie nach speziellen Roaming-Tarifen außerhalb der EU und ob Roaming bei Ihrem Mobilfunkvertrag gesondert freigeschaltet werden muss.
  • Über die manuelle Netzauswahl Ihres Endgeräts können Sie bestimmen, dass Sie nur über einen bestimmten ausländischen Anbieter telefonieren bzw. mobile Daten nutzen wollen. Die Auswahl lediglich eines Anbieters kann jedoch dazu führen, dass Sie keine flächendeckende Netzabdeckung haben oder die Qualität der Verbindungen sich von anderen Anbietern unterscheiden kann.
  • Deaktivieren Sie Ihre Mailbox. Anderenfalls können Anrufe dorthin weitergeleitet werden und Sie können diese nur kostenpflichtig abhören.
  • Achten Sie insbesondere bei Datendiensten auf zusätzliche Roaming-Gebühren. Zur Vermeidung von zusätzlichen Roaming-Gebühren können Sie auf Ihrem Endgerät das mobile Internet und das Daten-Roaming für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts deaktivieren.
  • Fragen Sie Ihren Anbieter nach einer Kostenobergrenze beim Daten-Roaming. Diesen Kostenairbag gibt es jedoch nicht immer beim Roaming im außereuropäischen Ausland. Außerhalb der EU, z.B. wenn der ausländische Netzbetreiber im Drittstaat Ihr Nutzungsverhalten in Echtzeit nicht erfasst, kann dieser entfallen. In diesem Fall wird Ihnen bei der Einreise mitgeteilt, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht.
  • Für längere Aufenthalte außerhalb der EU, kann es lohnenswert sein, einen Vertrag mit einem Anbieter vor Ort abzuschließen.

Alternative Roamingtarife

Sie können mit Ihrem Anbieter sog. alternative Roamingtarife vereinbaren. Diese können günstiger als der RLAH-Tarif sein oder zusätzlich weitere Länder außerhalb Europas umfassen. Ein Wechsel zurück in einen RLAH Tarif sollte jedoch in der Regel innerhalb eines Werktages kostenlos möglich sein, sofern der Anbieter keinen weiteren Mindestzeitraum (max. 2 Monate) für den alternativen Tarif festgelegt hat und dies transparent dem Kunden mitgeteilt wird (zum Beispiel in den AGB oder dem Produktinformationsblatt). Siehe hierzu auch Verträge mit Rahmentarifen.

Es ist dem Anbieter überlassen, ob er Roaming anbietet oder nicht. Ihr Anbieter kann insofern einzelne Dienste wie Sprache, SMS oder Daten vom Roaming ausschließen oder Roaming gänzlich in den Verträgen ausschließen.

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Kostenairbag bei Daten-Roaming

In der Europäischen Union: Sobald Sie 80 Prozent der automatischen Kostengrenze von 50 Euro (netto) oder einer sonstigen individuellen Obergrenze erreicht haben, muss der Anbieter Ihnen dies auf Ihrem mobilen Endgerät mitteilen. Zusätzlich kann der Roaming-Anbieter weitere, niedrigere oder höhere Obergrenzen einrichten. Ist eine automatische Obergrenze von 100 Euro (netto) erreicht, wird die Roaming-Datennutzung beendet und Sie erhalten weitere Information wie Sie ggf. die Datennutzung kostenpflichtig fortsetzen können und welche Gebühren pro weiterer Nutzungseinheit (KByte/Mbyte/GByte) anfallen. Die Datenverbindung bleibt unterbrochen, wenn Sie nicht aktiv auf diese Nachricht reagieren.

Weltweit: Die Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Daten-Roaming ist seit dem 1. Juli 2012 grundsätzlich auch weltweit gültig. Das ist nur möglich, wenn der ausländische Netzbetreiber im Drittstaat Ihr Nutzungsverhalten in Echtzeit erfassen kann.

Lesen Sie mehr zu Kostenairbag hier.

Schiffe und Flugzeuge

Solange Sie sich in einem Netz auf dem Festland („terrestrisches Netz“) innerhalb der Europäischen Union befinden, gelten die Regelungen für Roaming in der EU ("roam-like-at-home"). Gespräche über Satellit, auf einem Schiff oder Flugzeug können wesentlich teurer sein.

Die neue Roaming-Verordnung sieht ab dem 1. Juli 2022 jedoch vor, dass Roaming-Anbieter angemessene Schritte zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Roamings in Bordnetzen unternehmen müssen.

Beispielsweise informiert ihr Anbieter Sie vorab, wie Roaming am Endgerät deaktiviert werden kann oder wie eine manuelle Netzwahl erfolgt. Zum Beispiel per SMS. Der Datendienst in solchen Netzen kann ebenfalls generell deaktiviert sein und nur durch Einwilligung der Kunden und Kundinnen nach erteilter Information über die anfallenden Entgelte genutzt werden. Weitere angemessene Schritte können auch ein Hinweis über die Verbindung zu einem Bordnetz oder die Priorisierung von terrestrischen Mobilfunknetzen sein.

Grundsätzlich ist es jedoch weiterhin empfehlenswert, dass Sie sich über die geltende Preise in Bordnetzen vorab informieren. Bevor Sie über Ihr Smartphone, Tablet oder Laptop kommunizieren, sollten Sie ggf. prüfen, mit welchem Netz Sie verbunden sind oder das Netz manuell auf dem Endgerät auswählen. Dies gilt insbesondere in der Nähe des Festlands, an Flüssen oder in Küstenregionen und Häfen.

WLAN-Calls

Mit Ihrem Smartphone können Sie normalerweise über ein lokales WLAN-Netzwerk telefonieren. Dabei spricht man von WLAN-Calls, WiFi calls, WLAN-Telefonie oder VoWiFi. Diese Funktion muss in den Einstellungen auf Ihrem Gerät sowie bei Ihrem Anbieter aktiviert werden.

Die Nutzung von WLAN-Calls kann im Ausland zusätzliche Gebühren verursachen.

Unsere Tipps:

  • Fragen Sie Ihren Anbieter, wie Ihre WLAN-Calls abgerechnet werden.
  • Bei Ihrer Auslandsreise können Sie WLAN-Calls in Ihrem mobilen Endgerät deaktivieren.
  • Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union können WLAN-Calls eine günstigere Alternative sein.
  • Informieren Sie sich bei Ihren Anbieter zu den im Reiseland geltenden Preisen.

[ENDE]

Für WLAN-Calls gelten nicht die Regeln des EU-Roamings:

  • Die Roaming-Verordnung gilt für regulierte Roaminganrufe, die aus einem terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetz in einem anderen Mitgliedstaat heraus getätigt und in ein öffentliches Kommunikationsnetz innerhalb der Europäischen Union zugestellt werden.
  • WLAN-Calls werden nicht über das Mobilfunknetz des europäischen Mitgliedsstaates realisiert.
  • Sie werden üblicherweise über das Internet in das Heimatnetz „zurückgeroutet“ und von dort gehen sie als Telefonate ab.
  • Deswegen handelt es sich bei WLAN-Calls um Telefonate, die wie Auslandsgespräche aus Deutschland abgerechnet werden können.

Hilfe bei Problemen

Wenden Sie Sich in erster Linie an Ihren Mobilfunkanbieter.

Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Anbieter nicht klären konnten, schreiben Sie uns per Kontaktformular, Fax oder Post an Verbraucherservice Telekommunikation, Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn, Fax: 030 22480 517.

Haben Sie nach Ihrer Auslandsreise zu hohe Rechnung bekommen? Lesen Sie Informationen zum Thema Rechnung.

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