Weitere Fragen und Antworten

Weitere Fragen und Antworten

Habe ich einen Anspruch auf einen Festnetzanschluss, also auf eine leitungsgebundene Variante?

Für die Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist nicht festgelegt, mit welcher Technik (Leitung, Mobilfunk, Satellitenfunk) das Mindestangebot erbracht werden soll. Es besteht kein Anspruch auf einen Anschluss mit einer bestimmten Technik, zum Beispiel Glasfaser. Auch in den Fällen, in denen Unternehmen durch die Bundesnetzagentur zu einer Versorgung verpflichtet werden, erfolgt die Verpflichtung unabhängig von der angebotenen Technik. Ziel der Maßnahmen der Bundesnetzagentur ist allerdings, dass die Mindestbandbreite in Ihrer Hauptwohnung oder an Ihrem Geschäftsort verfügbar ist.

Welche Unterlagen benötigt die Bundesnetzagentur im Laufe des Verfahrens von mir?

Alle relevanten Unterlagen, die uns einen Überblick über die Versorgungssituation an Ihrem Standort geben. Darunter fallen beispielsweise Messprotokolle (Mobilfunk und Festnetz), Ablehnungsschreiben der angefragten Telekommunikationsunternehmen, ggf. Vertretungsvollmacht etc.

Warum dauert es so lange, bis ein Unternehmen verpflichtet wird?

Die Bundesnetzagentur führt umfangreiche Amtsermittlungen der möglichen Versorgungsoptionen an Ihrem Standort durch. In diesem Zusammenhang kommuniziert die Bundesnetzagentur beispielsweise mit Gemeinden und Kommunen sowie Telekommunikationsunternehmen etc. Des Weiteren wird bei Bedarf der Prüf- und Messdienst für eine Messung vor Ort beauftragt. All das kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem gibt es gesetzliche Fristen, an die sich die Bundesnetzagentur im Verfahren halten muss.

Was beinhaltet die Mindestversorgung?

Die Mindestversorgung beinhaltet Telefonie und Internet. Die TK-Mindestversorgungsverordnung gibt die zu erbringende Internetgeschwindigkeit vor. Diese liegt bei 15,0 Mbit/s im Download, 5,0 Mbit/s im Upload und max. 150 Millisekunden Reaktionszeit (Latenz). Die Mindestversorgung muss für Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem erschwinglichen Preis (ca. 35 €) angeboten werden. Dieser orientiert sich an der Entwicklung der Preise für vergleichbare Telekommunikationsdienste. Daher werden die Entwicklung und die Höhe der Preise durch die Bundesnetzagentur beobachtet.

Ich möchte für meinen Zweitwohnsitz (z. B. Ferienhaus, Schrebergarten, Campingplatz etc.) einen Internetzugang. Kann ich dafür eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten bekommen?

Nein. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Mindestversorgung besteht nur für den Hauptwohnsitz oder den Geschäftsort. Freiwillige Angebote der Telekommunikationsunternehmen bleiben natürlich möglich.

Was kann ich tun, wenn ich einen Glasfaser-Anschluss möchte?

Wenn Sie einen Glasfaser-Anschluss möchten, dann sollten Sie mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen in Kontakt treten und eine Anbindung via Glasfaser klären. Weitere Anlaufstellen wären die Gemeinde, das Gigabitbüro des Bundes sowie das ansässige Breitbandzentrum.

Die Kosten für einen Festnetzanschluss, also eine leitungsgebundene Variante, sind mir zu hoch. Kann ich über die Bundesnetzagentur einen Zuschuss bekommen?

Nein. Die Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten hat dafür keine gesetzliche Grundlage.

Habe ich einen Anspruch auf einen bestimmten Anbieter?

Nein. Alle Telekommunikationsunternehmen, die in Deutschland Telekommunikationsdienste anbieten, sind für eine Versorgung zu berücksichtigen.
Eine Auswahl des Anbieters wird nur dann möglich sein, wenn sich mehrere Telekommunikationsunternehmen bereiterklären, Ihnen ein Vertragsangebot zu unterbreiten. Bei einer Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur wird der oder die Anbieter durch die Behörde festgelegt.

Ich habe keine ausreichende Versorgung über eine Leitung, Mobilfunk und/oder Satellitenfunk. Was kann ich tun?

Führen Sie bitte eine Messung mit der Breitbandmessung Desktop-App der Bundesnetzagentur durch. Sollten Ihre Messdaten unterhalb der TK-Mindestversorgungsverordnung liegen, dann wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns und fügen Sie die Messprotokolle anbei. Maßgebend sind dabei folgende Werte: 15,0 Mbit/s im Download, 5,0 Mbit/s im Upload, max. 150 Millisekunden Reaktionszeit (Latenz).

Wird in jedem Fall nur das Mindestangebot zur Verfügung gestellt oder kann die Leistung auch höher sein?

Die Bundesnetzagentur kann die Unternehmen nur dazu verpflichten, Ihnen die Mindestversorgung anzubieten.

Interessante Links

Pfeil nach links
Pfeil nach rechts
Mastodon