Für die Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist nicht festgelegt, mit welcher Technik (Leitung, Mobilfunk, Satellitenfunk) das Mindestangebot erbracht werden soll. Es besteht kein Anspruch auf einen Anschluss mit einer bestimmten Technik, zum Beispiel Glasfaser. Auch in den Fällen, in denen Unternehmen durch die Bundesnetzagentur zu einer Versorgung verpflichtet werden, erfolgt die Verpflichtung unabhängig von der angebotenen Technik. Ziel der Maßnahmen der Bundesnetzagentur ist allerdings, dass die Mindestbandbreite in Ihrer Hauptwohnung oder an Ihrem Geschäftsort verfügbar ist.