Wenn Sie einen Vertrag für einen Internetanschluss abschließen, dürfen Sie einen Router Ihrer Wahl anschließen. Dafür muss Ihr Anbieter Ihnen die erforderlichen Zugangsdaten und Informationen beim Vertragsabschluss unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung stellen. Haben Sie diese Kennwörter nicht mehr zur Hand, fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach. Die volle Leistung erbringt Ihr Anschluss in der Regel, wenn Ihr Router den Anforderungen des Anbieters genügt. Der Anbieter darf Ihnen auch einen Router bereitstellen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Nutzen Sie einen eigenen Router, beachten Sie, dass die Verantwortung des Netzbetreibers an der Kabeldose o. ä. endet (passiver Netzabschlusspunkt). Sie als Kundin oder Kunde haben dann für den fachgerechten Anschluss Sorge zu tragen.
Wenn ein Router Störungen im Netz des Anbieters erzeugt, kann der Anbieter bei der Bundesnetzagentur beantragen, dem Gerät den Anschluss zu verweigern, die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen. In dringenden Fällen bei erheblichen Störungen kann der Anbieter das auch ohne vorherige Erlaubnis der Bundesnetzagentur tun. Dann muss er aber kostenlos ein Ersatzgerät bereitstellen