Wenn Sie einen Vertrag mit einem Anbieter beenden, der Ihnen einen Zugang zum Internet bereitgestellt hat, gilt: Dieser Anbieter muss Ihnen unentgeltlich für einen angemessenen Zeitraum weiterhin Zugang zu Ihren E-Mails gewährleisten, die er unter seiner Mail-Domain bereitgestellt hat. Weiterhin muss der Anbieter innerhalb dieses Zeitraums auch sicherstellen, dass Sie Ihre E-Mails an eine von Ihnen festgelegte andere E-Mail-Adresse weiterleiten können.
Sollte Ihr Anbieter von Internetzugangsdiensten dem nicht nachkommen, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Achtung: Die Bundesnetzagentur ist lediglich dann zuständig, wenn es sich bei dem beendeten Vertrag um einen Vertrag mit einem Anbieter handelt, der Ihnen einen Zugang zum Internet bietet.
Die Bundesnetzagentur kann Ihnen nicht weiterhelfen, wenn
- es Ihnen um den Zugang zu einem E-Mail-Account bei einem Anbieter geht, der Ihnen lediglich E-Mail-Dienste über das offene Internet aber keinen Internetzugang bietet oder
- Sie während eines laufenden Vertrages Schwierigkeiten haben, auf Ihre E-Mails zuzugreifen.