Anschlussnehmer (Strom/Gas)
Anschlussnehmer ist der Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz bzw. Niederdrucknetz angeschlossen ist.
Als Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind Sie gleichzeitig Anschlussnehmer und Anschlussnutzer.
Gesetzliche Grundlage: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)