Balkon PV-Anlagen
Inzwischen ist es erlaubt, unter bestimmten technischen Voraussetzungen eine steckerfertige PV-Anlage (Balkonanlage) im deutschen Stromnetz zu betreiben.
Diese Anlagen werden direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen und bestehen aus
einem oder wenigen PV-Modulen (Standardmodule haben eine Nennleistung von 300 Watt)
und
- einem Wechselrichter, der den so produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt.
Spezielle Steckdose notwendig
Diese spezielle Steckdose muss von einer Elektrofachkraft installiert werden. Dabei wird gleichzeitig geprüft, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Weitere Informationen stellt der VDE auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Zähleraustausch erforderlich
Einfache Ferrariszähler und moderne Messeinrichtungen reichen nicht aus, denn es besteht die Gefahr, dass der Zähler dann „rückwärts“ läuft. Durch eine solche Manipulation würde der eigentliche Verbrauch gesenkt.
Ihr Netzbetreiber/Messstellenbetreiber wird daher den Zähler austauschen. Die Kosten für den neuen Zähler müssen Sie in vielen Fällen selber tragen.
Wer darf den Anschluss vornehmen?
PV-Anlagen - egal welcher Größe - müssen eigentlich von einem Elektro-Fachbetrieb angeschlossen werden.
Bis zu einer Leistung von 600 Watt und bei Vorhandensein der speziellen Steckdose und des Zählers wurde diese Vorschrift mittlerweile jedoch geändert, so dass auch Verbraucher die Anlage selber anschließen und beim Netzbetreiber anmelden können. Dafür stellen die Netzbetreiber teilweise eigene Formulare zur Verfügung.
Meldepflichten
Melden Sie die Anlage bei Ihrem Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an.
Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Wichtige Hinweise:
- Wie für andere PV-Anlagen gelten alle Rechte und Pflichten des EEG. Meistens wird es sich um reinen Strom-Eigenverbrauch handeln. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
- Beachten Sie die VDE Normen V 0628-1, 0100-551 und 0100-551-1, sowie die Anwendungsregel AR-N 4105
- Bei der Abbringung einer Balkonanlage ist auf eine sichere Befestigung zu achten, die auch bei starkem Wind einen sicheren Halt bietet.
- Sollten Sie Mieter oder Teil einer Wohnungseigentumsgesellschaft sein, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergesellschaft.
- Auf keinen Fall dürfen Doppelsteckdosen zum Anschluss mehrerer Anlagen verwendet werden.