Haushaltskunde (Energie)
Als Haushaltskunden gelten im Energiebereich:
Letztverbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch
und
- Verbraucher mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahreseigenverbrauch von bis zu 10.000 kWh
vgl. dazu § 3 Nr. 22 EnWG