Digital Cluster Bonn bringt sechs Bundesbehörden zusammen. Wir bauen unsere Zusammenarbeit zu allen Aspekten der Digitalisierung aus.
Anschlussnehmerin bzw. -nehmer (Strom/Gas)
Die anschlussnehmende Person ist Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz bzw. Niederdrucknetz angeschlossen ist oder wird.
Als Eigentümerin bzw. Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind Sie gleichzeitig anschlussnehmende und anschlussnutzende Person.
Gesetzliche Grundlage: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)












