Marktraumumstellungsumlage
Mit dieser Umlage wird die bundesweite Wälzung der Kosten geregelt, die bei den Netzbetreibern für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas anfallen. Sie wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt.
Der Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben und zwar an den Ausspeisepunkten zu
- direkt angeschlossenen Letztverbrauchern
- nachgelagerten Netzbetreibern
- Speichern
- an Ausspeisestellen an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten
Jahr | Höhe der Marktraumumstellungsumlage (Euro/ kWh / h / a) |
---|---|
2024 | 0,6711 |
2023 | 0,7547 |
2022 | 0,7335 |
2021 | 0,7291 |
2020 | 0,5790 |
2019 | 0,31808 |
2018 | 0,2587 |