Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage (bis 31.12.2018 Offshore-Haftungsumlage) ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Sie wird als gesonderter Betrag auf der Stromrechnung ausgewiesen.
Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für die verspätete Anbindung an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Unterbrechungen der Anbindung zu zahlen sind. Seit dem 01.01.2019 enthält die Umlage zusätzlich auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen, die seitdem nicht mehr in den Netzentgelten enthalten sind.
Die Umlage wird von den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreibern (TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH und Amprion GmbH) auf Grundlage von § 17f EnWG i.V.m. dem EnFG ermittelt.
Entwicklung der Umlage
Jahr | Offshore-Netzumlage in ct/kWh |
---|---|
2024 | 0,656 |
2023 | 0,591 |
2022 | 0,419 |
2021 | 0,395 |
2020 | 0,416 |
2019 | 0,416 |
2018 | 0,037 |
2017 | - 0,028 |
2016 | 0,040 |
2015 | - 0,051 |