Streit­bei­le­gung

Die Parteien können sich darauf verständigen, bestimmte Streitigkeiten über Rechte und Pflichten nach dem Data Act im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor zugelassenen Streitbeilegungsstellen beizulegen. Damit besteht eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Streitigkeiten beizulegen, die aufgrund von Ansprüchen aus oder Verpflichtungen nach dem Data Act entstehen.

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