Die Bundesnetzagentur strebt in der Notfallstufe an, die gesamtwirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen minimal zu halten.
Dazu bedient sie sich einer umfassenden Informationsbasis.
Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern (unter anderem Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparerfolge) abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind.
Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakten Abschalte-Reihenfolgen vor. Der wiederholt vorgetragene Wunsch danach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potenziell betroffenen Unternehmen natürlich nachvollziehbar. Gleichwohl wird eine abstrakte Regelung der Komplexität des Entscheidungsprozesses weder gerecht, noch ist sie geeignet, im Vorfeld tragfähige Lösungen herbeizuführen. Vielmehr müssen Entscheidungen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber eben auch mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Die Bundesnetzagentur erarbeitet jedoch Kriterien, die für diese Gesamtabwägung maßgeblich herangezogen werden können.
Zu diesem Zweck hat die Bundesnetzagentur grundlegende Informationen über die Anschluss- und Verbrauchssituation von insbesondere größeren Gasverbrauchenden in Deutschland eingeholt. Die Informationen werden in Abstimmung mit den Netzbetreibern in die IT-basierte Sicherheitsplattform Gas (pdf / 55 KB) überführt. Diese bietet eine jederzeitige Aktualität und einfachere Verknüpfung der für eine Entscheidung im konkreten Einzelfall relevanten Informationen.
Pressemitteilung zum Start der Sicherheitsplatform Gas (29. September 2022)