12 Bewerber fuer UMTS-Lizenzen

12 Bewerber um deutsche UMTS-Lizenzen; Netzbetreiberportabilität kommt zum 01. Februar 2002

Ausgabejahr 2000
Erscheinungsdatum 02.05.2000

UMTS-Lizenzverfahren

Zwölf Unternehmen haben bis zum Freitag, den 28. April 2000, 15.00 Uhr, ihre Bewerbungsunterlagen zum Versteigerungsverfahren zur Vergabe von Lizenzen zur dritten Mobilfunk-Generation in Deutschland bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgegeben.

Unterlagen haben abgegeben:

Auditorium Investments Germany S.A.R.L.
debitel Multimedia GmbH
DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH
E-Plus Mobilfunk GmbH
Group 3 G
Mannesmann Mobilfunk GmbH
MobilCom Multimedia GmbH
Nets AG
TALKLINE Management und Finance Holding GmbH
VIAG INTERKOM GmbH & Co.
VIVENDITELECOM INTERNATIONAL
WorldCom Wireless Deutschland GmbH

Welche von diesen Unternehmen zur Versteigerung zugelassen werden, wird nach der jetzt angelaufenen offiziellen Zulassungsprüfung bekanntgegeben. Es ist vorgesehen, das Zulassungsverfahren möglichst bis Ende Mai abzuschließen.

Die Versteigerung selbst soll nach derzeitigen Planungen im Sommer durchgeführt werden. „Wir bemühen uns um einen zeitnahen Termin. Erste Diensteangebote der neuen Mobilfunk-Generation werden dem Verbraucher wohl schon ab dem Jahre 2002 angeboten werden,“ so Präsident Scheurle in Bonn. Scheurle weiter: „Mit dem Versteigerungsverfahren soll festgestellt werden, welcher oder welche der Bieter am besten geeignet sind, die ersteigerten Funkfrequenzen effizient für das Angebot der zu lizenzierenden Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit zu nutzen. Das Versteigerungsverfahren ist das vom Gesetzgeber vorgesehene Regelverfahren für die Vergabe knapper Ressourcen. Das Ergebnis der britischen Versteigerung zeigte erstmalig, welchen enormen wirtschaftlichen Wert Frequenzen in unserer heutigen Telekommunikationswelt haben. Es zeigte auch, ein Versteigerungsverfahren ist das am besten geeignete Verfahren, um eine knappe Ressource dem Markt zur Verfügung zu stellen.“

Bei der dritten Mobilfunk-Generation geht es um die Zusammenführung der beiden großen Wachstumsmärkte Mobilfunk und Internet. Mit der Vergabe dieser neuen Mobilfunk-Lizenzen sollen insbesondere mobile Multimedia-Anwendungen möglich werden, wie beispielsweise der schnelle mobile Zugang zum Internet, wie Musik-, Bild- und Videoübertragungen mit hohen Übertragungsraten.

Netzbetreiberportabilität

Die Netzbetreiberportabilität im Mobilfunk kommt auch für den deutschen Mobilfunkkunden. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den 01. Februar 2002 als endgültigen Stichtag für die Realisierung der Netzbetreiberportabilität im deutschen Mobilfunkmarkt festgelegt.(Der Termin wurde bis zum 31.10.2002 verlängert).

Netzbetreiberportabilität gibt dem Verbraucher das Recht, bei einem Wechsel des Netzbetreibers seine Mobilfunk-Rufnummer zu behalten.

Es sei festzuhalten, dass es der eindeutige Wille des Gesetzgebers war, Netzbetreiberportabilität in allen Telekommunikationsnetzen, also auch im Mobilfunk, einzuführen. Der Verbraucher habe ein starkes Interesse an einer Rufnummernmitnahme, wenn er seinen Vertragspartner im Mobilfunk wechseln wolle. Die Netzbetreiberportabilität wird sich als ein verbraucherfreundliches und als ein wettbewerbsförderndes Mittel im deutschen Mobilfunkmarkt erweisen, so Vizepräsident Matthias Kurth.

Angesichts der jetzt anstehenden Arbeiten zur Spezifikation der notwendigen Software, der Implementationsarbeiten und der erforderlichen Tests ist die Aufnahme des Wirkbetriebs zum 01. Februar 2002 ein ehrgeiziges, aber bei konstruktiver Mitwirkung aller Beteiligten ein durchaus erreichbares Zeitziel.

Auf der anderen Seite stellt dieser Zeitraum auch die Implementierung einer geeigneten Technik sicher. Einer Technik, von deren ökonomischem Erfolg die Einführung der Netzbetreiberportabilität abhängig ist, wie es sich an Beispielen in anderen Ländern zeigte.

Die Reg TP hat die Mobilfunknetzbetreiber mit Schreiben vom 25. April aufgefordert, die Netzbetreiberportabilität in ihren Mobilfunknetzen bis zum 01. Februar 2002 (Verlängerung: 31.10.2002) endgültig sicherzustellen. Damit ist auch sichergestellt, dass im zeitlichen Zusammenhang mit der Markteinführung der dritten Mobilfunk-Generation sich eine Preistransparenz ergibt.

Die Einführung von Netzbetreiberportabilität dürfte die Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen und zu einer signifikanten Intensivierung des Wettbewerbs führen. Als Folge sind Preissenkungen und Qualitätsverbesserungen zu erwarten, von denen der Mobilfunkkunde profitieren wird.


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