Rufnummernmitnahme im Mobilfunk

Rufnummernmitnahme im Mobilfunk darf nicht mehr als 29,95 Euro kosten
- Regulierungsbehörde legt Preisobergrenze für Portierung fest

Ausgabejahr 2004
Erscheinungsdatum 01.12.2004

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Preisobergrenze für eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunk bei 29,95 € festgelegt. Anlass für diesen Beschluss war eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service-Provider, die bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116,00 € inklusive Mehrwertsteuer verlangten. In einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren hat die zuständige Beschlusskammer festgestellt, das dieses Entgelt nicht den Maßstäben des § 28 Telekommunikationsgesetz entspricht.

Die Beanstandung erfolgte anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 € überstiegen. Diese Preisobergrenze wird ab sofort auch in diesen Fällen gelten.


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